EU verschärft Beihilfevorschriften
rh Brüssel – Parallel zum Vorschlag zur Bankenabwicklung, aber in einem separaten Schritt hat die EU-Kommission am Mittwoch die in der Finanzkrise erlassenen Vorschriften zur Prüfung nationaler Beihilfen an Banken überarbeitet. Die neuen Regeln, die am 1. August in Kraft treten, bedeuten in zweifacher Hinsicht eine Verschärfung. Erstens müssen Banken mit einer Kapitallücke im Regelfall dafür sorgen, dass Anteilseigner und Inhaber nachrangiger Schulden einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen können. Dies nimmt einen Teil des “Bail-in” vorweg, das dereinst durch das Abwicklungsregime obligatorisch wird.Zweitens muss die Bank im Prinzip einen Umstrukturierungsplan oder ein Konzept für eine geordnete Abwicklung vorlegen, bevor sie eine staatliche Kapitalspritze erhalten kann. Ausnahmen sind bei einer akuten Gefährdung der Finanzstabilität möglich. Bisher hat die Kommission solche Rekapitalisierungen zunächst befristet als “Rettungsmaßnahme” bewilligt und den Restrukturierungsplan erst als Grundlage für die spätere definitive Genehmigung der Hilfe gefordert. Dieses Modell habe zur raschen Stabilisierung zu Beginn der Krise beigetragen, aber zum Teil auch zur Verzögerung der Umstrukturierung geführt, schreibt die Kommission.