EU verschiebt einzelne Basel-Vorgaben
EU verschiebt einzelne Basel-Vorgaben
Brüssel bereitet späteres Inkrafttreten spezifischer Bestimmungen im Wertpapiergeschäft vor
fed Brüssel
Die EU-Kommission will zwar nicht am generellen Zeitplan für die Umsetzung der internationalen Kapitalregeln (Basel III final) in europäisches Recht rütteln. Aber sie bereitet eine Verschiebung des Inkrafttretens einzelner spezifischer Bestimmungen für das Marktrisiko vor, die vor allem für aktiv im Wertpapiergeschäft tätige Finanzkonzerne eine Rolle spielen.
Eine entsprechende Meldung der Nachrichtenagentur Bloomberg wurde von der EU-Kommission zwar nicht bestätigt. Eine Sprecherin wies nur darauf hin, dass die EU-Kommission „angesichts der Unsicherheiten bei der Umsetzung der Standards in anderen Ländern die internationalen Entwicklungen beobachtet“ und bereit sei, „in bestimmten Bereichen zu handeln“. Allerdings wird in informierten Kreisen mit einer Mitteilung der EU-Kommission im Laufe dieses Monats gerechnet. Vor diesem Hintergrund ist es hochwahrscheinlich, dass die EU-Behörde an spezifischen Stellen des Zeitplans für das Inkrafttreten von Einzelbestimmungen in Bezug auf Marktrisikostandards („Fundamental Review of the Trading") nachsteuert.
„Wir sind jetzt dabei, die Umsetzung der Basel-III-Standards in Übereinstimmung mit der von uns öffentlich kommunizierten Frist abzuschließen“, erklärte eine EU-Sprecherin, um Spekulationen über eine Verschiebung des lange Jahre umstrittenen Basel-Gesamtpakets deutlich entgegenzutreten. Die EU-Kommission habe zugesagt, dass Europa die Vorgaben vom 1. Januar 2025 an anwenden werde. Daran werde sich nichts ändern, zumal dies ja „ein wichtiges Signal für die ganze Welt“ sei. Die EU-Kommission bekräftigte in diesem Zusammenhang ihre Bereitschaft, „die Banken in der EU, ihre Aufsichtsbehörden und alle beteiligten Akteure bei der Umsetzung zu unterstützen“.
Schleppende Umsetzung in USA
Vor allem in den vergangenen Wochen hatten Vertreter der Kreditwirtschaft darüber geklagt, dass insbesondere die Vereinigten Staaten wenig Ambition zeigen, die in Basel verabredeten Vorgaben umzusetzen. Das wiederum führe, insbesondere im Wertpapiergeschäft, zu unfairen Bedingungen im globalen Wettbewerb. Genau für diesen Fall ist die Befugnis vorgesehen, dass die EU-Kommission den Zeitplan für spezifische Regelungen anpasst.
Letzter Haken im Mai
Nach jahrelangen Verhandlungen hatte das Gesetzespaket zu den Kapitalregeln, die von der EU-Behörde als „Basel III final“ bezeichnet und in der Bankenbranche oft als „Basel IV“ tituliert werden, die letzte Hürde im europäischen Gesetzesverfahren genommen. Der Rat hatte die Vorschriften angenommen, nachdem kurz zuvor auch das EU-Parlament zugestimmt hatte. Konkret aktualisiert die Novelle die EU-Kapital-Verordnung (CRR) und die EU-Kapital-Richtlinie (CRD). Im Zentrum der Aktualisierung stand die Einführung einer Eigenmitteluntergrenze bei der Kalibrierung der Eigenkapitalanforderungen auf Basis von internen Modellen, des sogenannten Output Floors.