EU will Fonds Schonfrist geben

Börsen-Zeitung, 22.8.2013 fed Brüssel - Europas Fondsbranche kann darauf hoffen, dass der umstrittene Kapitalpuffer für Produkte mit festem Anteilswert erst einige Jahre später zur Pflicht wird als ursprünglich geplant. In aktuellen Entwürfen für...

EU will Fonds Schonfrist geben

fed Brüssel – Europas Fondsbranche kann darauf hoffen, dass der umstrittene Kapitalpuffer für Produkte mit festem Anteilswert erst einige Jahre später zur Pflicht wird als ursprünglich geplant. In aktuellen Entwürfen für eine EU-Verordnung über Geldmarktfonds sei vorgesehen, dass CNAV-Fonds (Constant Net Asset Value) den Puffer erst nach einer Übergangsfrist vorhalten müssen, berichten mit der Angelegenheit vertraute Quellen. “Es geht dabei natürlich nicht um Dekaden, sondern um einige wenige Jahre”, heißt es.EU-Kommissar Michel Barnier will in 14 Tagen einen Vorschlag in Sachen Geldmarktfonds vorlegen. Zwar sind sie bereits von EU-Regelwerken (Ucits, AIFM) erfasst. Die EU-Behörde sieht aber nach Erfahrungen in Europa und in den USA Bedarf für spezielle Vorkehrungen. Barnier wird daher Liquiditätsvorgaben, Anlagebeschränkungen und für CNAV-Fonds eben einen Kapitalpuffer vorschlagen. Über dessen Höhe gibt es den Angaben zufolge in der EU-Kommission keine Kontroversen mehr. Es bleibt daher wohl bei 3 % des verwalteten Vermögens.