EU will Fondsvertrieb vereinfachen

Barrieren für grenzüberschreitende Verkäufe sollen beseitigt werden

EU will Fondsvertrieb vereinfachen

ahe Brüssel – Die EU-Kommission plant Änderungen im europäischen Fonds-Regelwerk, um den grenzüberschreitenden Vertrieb zu vereinfachen. In den beiden Richtlinien Ucits (Undertakings for the Collective Investment of Transferable Securities) und AIFMD (Alternative Investment Fund Managers Directive) sollen nach dem Willen der Brüsseler Behörde daher Verwaltungsanforderungen angepasst und regulatorische Barrieren entfernt werden.Wie aus einem Gesetzentwurf, der der Börsen-Zeitung vorliegt, hervorgeht, erwartet die EU-Kommission von den Maßnahmen, dass die Kosten für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds sinken und zugleich der Wettbewerb auf den Märkten steigt. Dies werde sich dann auch entsprechend positiv für die Investoren auswirken, heißt es in dem Entwurf.Die EU-Kommission wird ihre Vorschläge voraussichtlich am 7. März veröffentlichen. Sie werden Teil eines größeren Pakets zur Kapitalmarktunion sein, das unter anderem auch noch einen Fintech-Aktionsplan und eine Crowdfunding-Regulierung enthält (vgl. BZ vom 3. Februar).Zur Begründung für ihr Handeln verwies die Kommission darauf, dass im Bereich der Investmentfonds in der EU das Volumen der verwalteten Vermögen bis Juni 2017 zwar auf 14, 3 Bill. Euro geklettert sei. 70 % dieser Assets werde aber nur in dem jeweiligen nationalen Heimatmarkt vertrieben. Vorschläge kommen im MärzLediglich 37 % der Ucits-Fonds und nur 3 % der alternativen Investmentfonds (AIF) seien zum Verkauf in mehr als drei EU-Staaten registriert. Zudem seien Investmentfonds in der EU signifikant kleiner als beispielsweise in den USA, was sich negativ unter anderem auf die Gebühren und das Funktionieren der Märkte auswirke.In ihrem Gesetzesentwurf nimmt sich die EU-Kommission der Anforderungen an die lokale Infrastruktur an, die Fondsanbieter in den nationalen Märkten, in denen sie aktiv sind, zu erfüllen haben. Dabei wird klargestellt, dass eine physische Präsenz in Form von Zweigstellen oder Vertriebsstätten nicht notwendig ist, sondern dass die Anforderungen gegenüber den Investoren auch auf elektronischem Wege erfüllt werden können. Der Aufbau einer Vor-Ort-Infrastruktur sei teuer und habe nur einen begrenzten Mehrwert gegenüber den Möglichkeiten, die die Digitalisierung biete, heißt es in dem Schreiben.Die Kommunikation mit den Investoren muss allerdings in der jeweiligen Landessprache erfolgen. Auch soll es künftig möglich sein, das Marketing von Fonds in einzelnen Märkten wieder einzustellen. Dann darf es dort aber nicht mehr als zehn Investoren geben, die nicht mehr als 1 % des Fondsvolumens halten. In der AIFMD-Richtlinie will die EU-Kommission unter anderem das Vorab-Marketing im Vertrieb klarer definieren.