Europäische Aufsicht bringt Europarente auf den Weg
tl Frankfurt – Eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu einem europäischen Altersvorsorgeprodukt ist geschafft. Am Freitag hat die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA einen Gesetzentwurf und verschiedene technische Standards für das sogenannte Pepp (Pan-European Pension Product, kurz Europarente) veröffentlicht. Diese gehen nun an die EU-Kommission, die sie prüft und mit dem Europäischen Parlament abstimmt. Eine entsprechende Verordnung dürfte Ende kommenden Jahres in Kraft treten. Mit ersten Europarente-Produkten wird Anfang 2022 gerechnet. Kapitalmarktunion im BlickZiel des Vorhabens ist es, den europäischen Konsumenten eine einfache, transparente, kosteneffiziente und verlässliche Möglichkeit zur Altersvorsorge zu bieten, schreibt Gabriel Bernardino, Präsident der EIOPA, in seinem Begleitbrief an den Kommissions-Vizepräsidenten Valdis Dombrovskis. “Wir glauben, dass Pepp eine einzigartige Möglichkeit für die europäischen Bürger ist, an der Kapitalmarktunion teilzuhaben.”Alle Pepp-Anbieter – also Versicherer, Banken, Fondsgesellschaften und Vermögensverwalter – müssen ein einfaches und erschwingliches Standardprodukt, den Basis-Pepp, anbieten. Dessen jährliche Kosten dürfen 1 % des angesparten Kapitals nicht übersteigen. Sofern eine Kapitalgarantie angeboten wird, fallen die damit einhergehenden Kosten allerdings nicht unter diesen Kostendeckel. An dieser Kostenbegrenzung gab es bereits vorab viel Kritik. So befürchtete der Fondsverband BVI, dass durch diesen Kostendeckel das Pepp zu einem Rohrkrepierer werden könnte.Der EIOPA-Chef geht in seinem Brief an Dombrovskis auf diese Kritik ein. Branchenvertreter hätten mit Blick auf den Kostendeckel und den anfänglichen Beratungsaufwand die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells angezweifelt. Bernardino hält dagegen, wenn er schreibt, dass die vorgegebenen maximalen jährlichen Kosten für das Basis-Pepp “nicht unbedingt – zumindest langfristig – als übertrieben niedrig” angesehen werden könnten. Allerdings, schränkt er ein, könne der Bezug des Kostendekels auf das angesparte Kapital dazu führen, dass einerseits die Kosten des Anbieters zu Beginn der Vertragslaufzeit nicht gedeckt und andererseits für den Konsumenten die Kosten später relativ hoch sein werden.Zentral für den Erfolg des Pepp sei schließlich, heißt es in einer Stellungnahme von EIOPA am Freitag, eine strenge Aufsicht und eine enge Kooperation zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.Nicht erwähnt werden hier allerdings die steuerlichen Rahmenbedingungen für Pepp-Produkte. Sie dürften nur dann erfolgreich sein, wenn sie gegenüber anderen bereits bestehenden Altersvorsorgeprodukten nicht benachteiligt werden.