Europäische ESG-Regulierung geht auf die Zielgerade

In Brüssel macht die Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums Fortschritte - Investoren sollten sich auf die neue Lage einstellen

Europäische ESG-Regulierung geht auf die Zielgerade

Bei der Umsetzung des Pariser Klimavertrages spielt die Finanzwirtschaft eine wichtige Rolle. Durch die Allokation von Finanzmitteln in unterschiedliche Bereiche der Wirtschaft werden hier wichtige Entscheidungen für die Zukunft getroffen. Im März des vergangenen Jahres legte die EU-Kommission daher einen Aktionsplan mit dem Ziel auf, Finanzakteure stärker in den nachhaltigen Umbau der Wirtschaft einzubinden. Einige zentrale Maßnahmen des Aktionsplans sind bereits umgesetzt oder befinden sich im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Es geht also voran in Brüssel. Die Europäische Union (EU) zeigt damit, dass sie in zentralen Fragen handlungsfähig, entschlossen und zukunftsgewandt ist. Europa übernimmt weltweit eine Vorreiterrolle.Institutionelle Investoren und Assetmanager sind in vielerlei Hinsicht direkt von der neuen EU-Regu-lierung betroffen. Das beginnt schon mit Blick auf das Verständnis ihrer treuhänderischen Pflichten. Hier sieht der Aktionsplan eine ausdrückliche Einbeziehung des Themas Nachhaltigkeit vor. Die entsprechende Gesetzgebung legt nun fest, wie Finanzmarktteilnehmer Umwelt-, Sozial- oder Governance-Risiken (ESG) im besten Interesse der Kunden in ihre Prozesse integrieren müssen. Darüber hinaus werden einheitliche Regeln aufgestellt, wie die Finanzmarktteilnehmer über die Einhaltung der Integration von ESG-Risiken und ESG-Chancen informieren sollen. Dieses Regulierungsvorhaben ist bereits weit vorangeschritten. Schon im März erzielten EU-Kommission, EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten diesbezüglich eine politische Einigung. Auch auf einen finalen Gesetzestext hat man sich ebenfalls verständigt.Verabschiedet wurde inzwischen die Einführung von Nachhaltigkeits-Benchmarks, die ebenfalls Bestandteil des EU-Aktionsplans sind. Der Gesetzestext ist bereits im sogenannten Trilog-Verfahren zwischen den politischen Instanzen abgestimmt worden, so dass einer Veröffentlichung im EU-Amts-blatt nichts mehr im Wege steht. Das Gesetz schafft zwei neue Kategorien von CO2-armen Benchmarks: eine Klimawandel-Benchmark und eine spezialisierte Benchmark, die die Anlageportfolien mit den Zielen des Pariser Klimavertrags in Einklang bringt.Die EU-Politik will so Investitionen in nachhaltige Projekte und Anlagen fördern. Mit Blick auf die Einführung der Benchmarks sprach EU-Kommissar Vladis Dombrovskis zu Recht von einem Meilenstein. Investoren, die ambitionierte Klimastrategien verfolgen, können nun auf zwei methodisch verlässliche Benchmarks zugreifen, um den CO2-Abdruck ihrer Portfolien besser zu bestimmen. Offene Fragen bei TaxonomieFortschritte macht auch die Erarbeitung des im Aktionsplan vorgesehenen einheitlichen Klassifikati-onssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten (Taxonomie). Dieses soll innerhalb der EU für Klarheit sorgen, welche Tätigkeiten als nachhaltig angesehen werden können. Ziel ist es, auf der Grundlage von Evaluierungskriterien, Schwellenwerten und Parametern Anlegern detaillierte Informationen über einschlägige Branchen und Tätigkeiten bereitzustellen. Ob und in welchem Umfang Investoren diese Informationen für ihre Kapitalanlage nutzen, hängt ausschließlich von ihnen selbst ab. Allerdings wird der Druck steigen, die Taxonomie als Grundlage einer nachhaltig ausgerichteten Kapitalanlage zu nutzen.Aufgrund der Komplexität und der technischen Natur der Entwicklung eines solchen Klassifikationssystems wird es Zeit brauchen, um zu einem vollständigen Regelungswerk zu gelangen, welches die Bereiche Klima, Umwelt und Soziales gleichermaßen abdeckt. Die EU-Kommission hat sich daher für ein Stufenkonzept entschieden. Aufgrund der Dringlichkeit, den Temperaturanstieg auf der Erde zu begrenzen, ist zunächst damit begonnen worden, die Taxonomie mit Blick auf solche Tätigkeiten zu erarbeiten, die eine Relevanz für den Klimaschutz aufweisen. In einem zweiten Schritt soll die Taxonomie dann auf weitere Nachhaltigkeitsziele ausgeweitet werden.Das Konsultationsverfahren zum Bericht der unabhängigen Technical Working Group wurde Mitte September abgeschlossen. Aktuell verhandeln die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament über den ersten Teil der Taxonomie-Verordnung. Bis zum Ende des Jahres sollen die Ergebnisse vorgelegt werden. Wann das Klassifizierungssystem tatsächlich zur Anwendung kommen soll, ist gegenwärtig noch offen. Ursprünglich geplant war die Anwendung zum Juli des kommenden Jahres. Es gibt jedoch Zweifel, ob dieser Termin eingehalten werden kann.Im EU-Rat jedenfalls scheint es Stimmen zu geben, die für eine Verschiebung bis ins Jahr 2021 plädieren. Diese Position wird sowohl von der Kommission als auch vom Europäischen Parlament bisher allerdings abgelehnt. Trotz dieser Unsicherheit sollten Investoren die eigene Befassung mit der Taxonomie nicht auf die lange Bank schieben. Denn die Bedeutung des Regelwerks und der dahinter stehende politische Wille, gestaltend einzugreifen, dürfen nicht unterschätzt werden. Im Gegenteil: Aus unserer Sicht wird der Druck, politisch auf den Klimawandel zu reagieren, nicht ab-, sondern vielmehr zunehmen. Klimapolitik verändert MärkteObwohl die Welt in Sachen Klimaschutz nun endlich aufgewacht zu sein scheint, dürften die bisher ergriffenen Maßnahmen nach Ansicht der Wissenschaft voraussichtlich nicht ausreichen, um die Erderwärmung in dem Maße zu begrenzen, wie es notwendig wäre. Vor diesem Hintergrund erscheint es unausweichlich, dass die Politik in den kommenden Jahren unter starken Handlungs-druck geraten wird. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass Klimapolitik und Regulierung in den kommenden drei bis fünf Jahren in vielen Bereichen erheblich verschärft werden.Wir nennen das den “Inevitable Policy Response”. Dabei gilt: je länger effektiver Klimaschutz auf sich warten lässt, desto stärker wird am Ende die Reaktion der Politik ausfallen müssen. Bereits heute sind die Märkte von staatlichem Handeln in Sachen Klimaschutz betroffen. Großbritannien etwa hat beschlossen, bis 2025 vollständig aus der Kohle auszusteigen. In den Niederlanden dürfen ab 2030 nur noch emissionsfreie Autos zugelassen werden. Und das Klimapaket der deutschen Bundesregierung sieht erstmals eine CO2-Bepreisung vor, die dann vor allem Klimaschutzprojekten zugutekommen soll. Nur der AnfangGemessen an dem, was von Seiten der Politik künftig an Regulierungsmaßnahmen zu erwarten sein wird, sind diese Maßnahmen nur der Anfang. Weitere werden folgen und erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Kapitalmärkte haben. Die entsprechenden Trends und Folgen zu identifizieren und bei der Kapitalanlage zu berücksichtigen, stellen eine der größten Heraus-forderungen für Investoren in den kommenden Jahren dar.Die Chancen und Risiken des Inevitable Policy Response sind gegenwärtig noch nicht in die Märkte eingepreist. Vielfach fehlt es an entsprechendem Research und Modellen. Vor diesem Hintergrund hat PRI damit begonnen, die zentralen Fragen in einem speziellen Research-Projekt zu beleuchten, um Investoren ein geeignetes Analysetool zu Verfügung zu stellen. Betrachtet werden die Kosten der Wirtschaft bei der Umstellung auf Klimaneutralität, die weltweiten Auswirkungen auf solche Sektoren, die hierbei am stärksten betroffen sein werden, sowie die Bedeutung des Transformationsprozesses für verschiedene Assetklassen.Investoren sollten das Tool bei der strategischen Ausrichtung ihrer Nachhaltigkeitspolitik nutzen. Denn eines scheint gewiss: Neue Antworten der Politik auf den Klimawandel werden kommen und zu einer Neubewertung an den Märkten führen. Nathan Fabian, Chief Responsible Investment Officer bei Principles for Responsible Investment (PRI)