EZB-Aufsicht soll heimlich strafen können
fed Brüssel – Das EU-Parlament mischt sich in die Vorarbeiten für einen Rechtsakt ein, der die Vorgehensweise der neuen europäischen Aufsicht im Falle von Sanktionen gegen Banken konkretisieren soll. Die Europaabgeordneten haben zwar keinen direkten Einfluss, da die Durchführungsverordnung von den nationalen Regierungen beschlossen wird. Mit ihrer rechtlich unverbindlichen Entschließung versuchen sie jedoch, politischen Druck auf die Regierungen aufzubauen.Zentral ist dabei die Frage, ob die europäische Aufsicht Sanktionen, die sie gegen Kreditinstitute verhängt, öffentlich machen muss oder nicht. Kritiker einer generellen Publizität mahnen, dass es zu einer ungewollten Doppelbestrafung der Banken kommen könne, da der Markt auf solche Veröffentlichungen negativ reagieren werde. In der Entschließung wird dieser Überlegung Rechnung getragen. Im Prinzip, so fordern die Abgeordneten, sollte die EZB unverzüglich über Verwaltungsstrafen berichten, die sie Banken aufbrummt, weil sie gegen Unionsrecht oder EZB-Vorgaben verstoßen haben. Zugleich gibt es aber eine Ausnahmebestimmung: “Wenn die EZB den Eindruck hat, dass eine unverzügliche Veröffentlichung die Stabilität der Finanzmärkte gefährden würde oder – unter Berücksichtigung des Grads der Schwere – unangemessen wäre, soll die Zentralbank den Ermessensspielraum haben, die Publikation zu verschieben.” Dabei schlagen die Europaabgeordneten vor, diese Vertagung der Veröffentlichung auf maximal drei Jahre zu beschränken.Der CSU-Finanzexperte Markus Ferber ist zuversichtlich, dass die “Europäische Zentralbank mit dieser Verordnung endlich Zähne bekommt, um ihre Aufsichtsfunktion im Rahmen der Bankenunion effektiv wahrnehmen zu können.” Ohne Sanktionsmöglichkeiten sei die Bankenaufsicht schließlich “ein zahnloser Tiger”. Ferber ist hoffnungsvoll, dass der Rat “viele Punkte der Parlamentsposition” aufgreift, da sich die Abgeordneten um ein “sehr ausgewogenes Paket” bemüht hätten.