Eigenkapital

EZB bestraft Crédit Agricole erneut

Die Europäische Zentralbank fordert von Crédit Agricole knapp 5 Mill. Euro Strafe. Der Streit geht ins siebte Jahr.

EZB bestraft Crédit Agricole erneut

wbr Frankfurt

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre Strafforderung gegen Crédit Agricole (CA) erneut vorgebracht. In der Sache geht es um eine umstrittene Einstufung von Aktien als hartes Kernkapital ohne vorherige Genehmigung der EZB. Die Auseinandersetzung geht auf einen Streit aus den Jahren 2015 und 2016 zurück, als die französische Bank neu ausgegebene Aktien als Kernkapital bewertete. In fünf aufeinanderfolgenden Quartalen hatte CA diese Papiere als CET1-Kapital eingestuft, ohne die Genehmigung der Zentralbank einzuholen, obwohl die EZB die Bank an ihre Verpflichtungen seinerzeit erinnert hatte.

In der Sache habe die französische Großbank es der EZB damit nicht er­möglicht, rechtzeitig zu prüfen, ob diese Instrumente als CET1-Kapital anerkannt werden können, das nach dem Bankengesetz die höchste Kapitalqualität darstellt, so die EZB. Diese Vorabkontrolle sei wichtig, um sicherzustellen, dass die Banken Verluste auffangen können, argumentiert die Zentralbank auch heute.

Die Großbank ist seinerzeit juristisch gegen den Bescheid vorgegangen. Vor zwei Jahren hatte die EZB dann vor dem Gericht der Europäischen Union zwar grundsätzlich Rückendeckung erhalten, dass vorab eine Einwilligung der Aufsichtsbehörde nötig sei. Trotzdem erklärten die Luxemburger Richter die Bußen von zusammengerechnet 4,8 Mill. Euro für nichtig, da die EZB nicht ausreichend erläutert hatte, wie sie die Beträge festgelegt hatte. Die EZB hat diesen Verfahrensmangel aus ihrer Sicht nun behoben und CA und zwei Tochtergesellschaften die Sanktionen erneut in unveränderter Höhe auferlegt. Ob die Summe gezahlt wird, ist offen. Die betroffenen Banken können auch die erneute Strafe der EZB vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anfechten.

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