EZB lässt sich mit Problemkredit-Vorgaben Zeit

Aufseher stimmen sich mit EU-Kommission ab

EZB lässt sich mit Problemkredit-Vorgaben Zeit

bn Frankfurt – Die Publikation europaweiter Vorgaben zum künftigen Umgang mit faulen Krediten verzögern sich, wie Danièle Nouy, Chefin der europäischen Bankenaufsicht, zur Wochenmitte in einer Rede angekündigt hat. Die Anforderungen sollen indes noch im Laufe des ersten Quartals fertiggestellt werden, wie sie erklärte. In der Vergangenheit sind solche Regelwerke der Aufsicht mit dem Zeitpunkt ihrer Publikation auch in Kraft getreten. Als die EZB das Regelwerk im Oktober bis Dezember zur Konsultation gestellt hatte, war die Rede davon gewesen, dass die Bestimmungen ab Januar gelten sollten.Die geplanten Regeln zum Umgang mit Non-Performing Loans (NPL) haben hohe Wellen geschlagen. Dem zur Konsultation gestellten Text zufolge sollen Banken künftig unter anderem “für den unbesicherten Teil neuer NPL spätestens nach zwei Jahren und für den besicherten Teil spätestens nach sieben Jahren eine vollständige Deckung aufweisen”. Vor allem in Italien wurde daraufhin der Vorwurf erhoben, die Aufseher gefährdeten damit die Kreditvergabe im Land.Wie Nouy sagte, haben die Aufseher die zu ihrem Entwurf eingegangenen Kommentare und Rechtsgutachten ausgewertet und ihre Leitlinien entsprechend ergänzt. Unter anderem werde der Zusammenhang mit Säule 2 des Baseler Regelwerks klargestellt, sagte sie. Säule 2 regelt die qualitative Bankenaufsicht und das Risikomanagement der Banken, während Säule 1 die Berechnung der Kapitalanforderungen regelt.Bei Bilanzprüfern hatten sich die Aufseher mit ihrem Entwurf den Vorwurf eingehandelt, sie rückten von der Praxis ab, im Zuge ihrer aufsichtlichen Überprüfung Kapitalzuschläge zu verhängen, und geriere sich stattdessen als Setzer von Bilanzstandards. EZB-Generaldirektor Korbinian Ibel hatte daraufhin klarstellen müssen, bei den Leitlinien handele es sich nicht um Bilanzierungsregeln, sondern um eine Aufsichtserwartung. Im GleichschrittWie Nouy zudem berichtete, stimmen sich die Aufseher derzeit mit EU-Kommission über deren Vorschlag für aufsichtliche Risikovorsorge nach Säule I des Baseler Regelwerks ab. Diese Ankündigung lässt den Schluss zu, dass die EU-Kommission ihren Vorstoß ebenfalls bis Quartalsende starten wird. Aus dem Markt war zuletzt zu hören gewesen, die geplanten Vorgaben der EU-Kommission gingen mit Eigenkapitalabzügen in Säule I noch über die Vorstellungen der EZB hinaus. Während die Leitlinien der EZB nur für die Banken im Euroraum gelten und die Institute von diesen abweichen können, wenn sie dies begründen, laufen die Pläne der Kommission unter dem Titel “Prudential Provisioning Backstop” auf eine gesetzliche Verpflichtung aller Institute im EU-Raum hinaus.