EZB regelt Leveraged-Loan-Vergabe
Auf Europas Banken kommen Regeln für die Vergabe von Leveraged Loans zu. Entsprechende Leitlinien hat die EZB vorgestellt.bn Frankfurt – Europäische Großbanken rücken mit ihrer Vergabe von Leveraged Loans in den Fokus der Bankenaufsicht. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am Mittwoch Leitlinien für solche Transaktionen vorgelegt. Als Begründung nannte sie unter anderem einen harten Wettbewerb unter Banken und anderen Spielern im Markt.Im Zuge einer Untersuchung bei 40 Banken hatten die Aufseher im vergangenen Jahr festgestellt, dass das Volumen der garantierten Leveraged-Loan-Transaktionen seit 2012 um insgesamt 35 % angezogen hatte, die in den Büchern der Institute verbliebenen Volumina hatten um 16 % zugelegt. “Covenant-lite-Deals”, also mit nur leichten Restriktionen verbundene Finanzierungen, machten dabei einen “bedeutenden” und wachsenden Anteil aus, wie es zur Wochenmitte hieß. In einer Telefonkonferenz bezifferte der stellvertretende EZB-Generaldirektor Patrick Amis das derzeit ausstehende Volumen an Leveraged Loans der Banken auf rund 150 Mrd. Euro oder etwa 1 % der Bilanzsumme. “Ein wichtiger Teil”Die Aufseher betonen, sie wollten den Zugang von Unternehmen zu Leveraged-Finance-Transaktionen nicht einschränken. Diese seien “ein wichtiger Teil der Finanzierung von Volkswirtschaften”. Sie erwarteten jedoch, dass Banken umso vorsichtiger vorgingen, je länger der Fremdfinanzierungsanteil werde.Den Leitlinien zufolge sollen die 127 unter direkter EZB-Aufsicht stehenden Banken zunächst, erforderlichenfalls auch je nach Branche, “akzeptable Leverage-Niveaus” definieren. Nur “ausnahmsweise” sind dabei Transaktionen vorgesehen, welche die Verbindlichkeiten eines Schuldners auf das Sechsfache seines Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) anschwellen lassen. Auch soll sich mit solchen Geschäften das oberste Kreditkomitee einer Bank befassen. “Für die meisten Branchen gilt, dass ein Leverage-Niveau von mehr als dem sechsfachen Ebitda Bedenken erzeugt”, heißt es in dem 11-seitigen Entwurf der Leitlinien.Als “Leveraged Borrower” definiert die EZB Schuldner, deren Verbindlichkeiten sich insgesamt auf mehr als das vierfache Ebitda summieren. Dies entspreche der Praxis in den USA und auch in Großbritannien, hieß es. In den USA ist ein Regelwerk für die Gewährung von Leveraged Loans bereits seit 2013 in Kraft.Zwar sind die Leitlinien der EZB nicht bindend. Nach ihrer Einführung aber wollen die Aufseher sie als Grundlage für den “Dialog zwischen Banken und den Aufsichtsteams” nutzen. Im Zuge ihrer Aufsicht werde die EZB dabei nachprüfen, ob Banken die Erwartungen angemessen erfüllten.Wie die Leitlinien ferner festlegen, sollen Banken auch interne Strategien zum Management gescheiterter Syndizierungen entwickeln, also von Transaktionen, die 90 Tage nach Abschluss nicht syndiziert worden sind. Überdies äußert die EZB unter anderem die Erwartung, dass das Management einer Bank “auf Basis einer gesunden IT-Infrastruktur” regelmäßig Berichte über die Leveraged-Finance-Transaktionen in dem von ihm geleiteten Institut erhält.Die Konsultation der Leitlinien läuft bis 27. Januar. Für den 20. Januar hat die EZB eine öffentliche Anhörung anberaumt.