EZB und EU-Rechnungshof legen Datenstreit bei
ahe Brüssel – Die Europäische Zentralbank (EZB) und der Europäische Rechnungshof haben ihren Streit um den Austausch sensibler Daten (siehe BZ vom 20. Februar) beigelegt. Beide Seiten verständigten sich auf eine Absichtserklärung, die praktische Modalitäten für eine Informationsweitergabe der EZB-Bankenaufsicht SSM an die Luxemburger Prüfer festlegt. Die Erklärung soll am 9. Oktober offiziell unterzeichnet und dann veröffentlicht werden.Der SSM hatte dem Rechnungshof in den vergangenen Jahren wiederholt den Zugang zu ihren Dokumenten verweigert, die für Prüfberichte nötig gewesen wären. In der Verständigung wird jetzt zwar noch einmal ausdrücklich die Unabhängigkeit der EZB und des Rechnungshofes bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben betont – die Zentralbank erklärt sich jetzt aber bereit, bei Prüfungen, die den SSM betreffen, einen uneingeschränkten Informationszugang zu gewähren. Zugleich wurde verabredet, wie vertrauliches und marktsensibles Materials, einschließlich bankspezifischer Daten dabei geschützt werden.Klaus-Heiner Lehne, Präsident des Europäischen Rechnungshofes, erklärte, die Vereinbarung werde “eine reibungslose und konstruktive Zusammenarbeit zwischen unseren Instituten fördern und unsere Prüfungsarbeit im Rahmen der Bankenaufsicht erleichtern”. Lehne hatte im Januar noch die EU-Gesetzgeber dazu aufgefordert, sich in den Streit einzumischen, damit der Rechnungshof seine Prüfaufträge auch erfüllen könne. Der Hof hatte 2016 unter anderem einen Sonderbericht zum Aufbau des SSM vorgelegt. 2018 veröffentlichten die Prüfer einen Sonderbericht über die operative Effizienz der EZB im Hinblick auf ihre Krisenmanagementverfahren für Banken.