EZB verzichtet auf IFRS-Option

Banken sollen weiter Daten gemäß nationalen Bilanzierungsregeln liefern dürfen - Aufsicht startet Konsultation zu Wahlrechten

EZB verzichtet auf IFRS-Option

Die EZB-Bankenaufsicht will Banken weiter erlauben, ihr nach nationalen Bilanzierungsregeln erstellte Daten zu liefern. Eine Option, IFRS-Angaben einzufordern, zieht sie nicht.bn Frankfurt – Europas Bankenaufsicht wirkt Befürchtungen von Banken entgegen, sie würden sukzessive auf eine Bilanzierung nach IFRS verpflichtet. Zwar räumt Artikel 24 der EU-Kapitalrichtlinie der zuständigen Behörde die Option ein, von Instituten “für aufsichtliche Zwecke” eine Bewertung von Aktiva laut IFRS zu verlangen. Diese wird der bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelte Single Supervisory Mechanism (SSM) jedoch nicht ausüben, wie ein am Mittwoch zur Konsultation gestellter Entwurf zur Ergänzung der Aufsichtsleitlinien hinsichtlich nationaler Optionen und Wahlrechte zeigt. Allerdings wird die Notenbank gerne freiwillig erstellte IFRS-Angaben entgegennehmen von Instituten, in deren Land nationale Bilanzierungsvorschriften gelten, wie es in einem Pressegespräch hieß.Der Verzicht auf eine Ausübung der IFRS-Option dürfte den sechs der 22 deutschen Instituten entgegenkommen, die unter direkter Aufsicht der EZB stehen und ausschließlich nach HGB bilanzieren. Dies sind die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe, unter deren Dach die Landesbank Berlin untergebracht ist, die Haspa, die L-Bank, die Münchener Hypothekenbank sowie die NRW.Bank. Seit Einführung der europäischen Bankenaufsicht geht unter den deutschen HGB-Banken die Angst um, der SSM werde eine Bilanzierung nach IFRS oktroyieren.Dem Verzicht der EZB auf die IFRS-Option ging vor einigen Monaten eine Auseinandersetzung der europäischen Bankenaufseher mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) voraus. Nachdem die Aufseher die ihr direkt zugewiesenen Banken im Zuge der Konsultation zu nationalen Optionen und Wahlrechten aufgefordert hatten, abseits bestehender Berichtsanforderungen rund 30 Positionen ihrer Bilanz auch nach IFRS einzureichen, hatte die DK protestiert und die Rechtsgrundlage angezweifelt. Die Befugnis aus Artikel 24 der EU-Kapitalrichtlinie gelte nur für Konzerne und Gruppen, nicht aber für Einzelinstitute, schrieb die DK der EZB (vgl. BZ vom 30. Januar).Wie Ignazio Angeloni, Vertreter der EZB im obersten Aufsichtsgremium der europäischen Bankenaufsicht, auf einer Pressekonferenz am Mittwoch erklärte, gibt es indes auch Wünsche von Banken, ungeachtet nationaler Bilanzierungsregeln IFRS-Zahlen einzureichen. Wie es hieß, handelt es sich dabei um Auslandstöchter nach IFRS rechnender Konzerne, deren Leitung Einheitlichkeit im Rechnungslegungsstandard wünscht.Zu den acht Optionen und Wahlrechten, welche die von der EZB nun vorgeschlagene Ergänzung regeln soll, zählen unter anderem aufsichtsrechtliche Befreiungen von Kapitalvorschriften, die Behandlung gruppeninterner Engagements bei der Kalkulation der Leverage Ratio und der Risikoaktiva, der Effekt von Rating-Herabstufungen auf Anforderungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) sowie die Duldung einer Personalunion von Chairperson und Chief Executive Officer. So will die EZB dafür sorgen, dass Befreiungen von Anforderungen ans Kapital nicht zwangsläufig Erleichterungen bei der Leverage Ratio nach sich ziehen. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass Banken “sehr effektiv” ihre Risikoaktiva auf eine Weise kalkulieren könnten, dass diese sehr niedrig ausfielen, sagte Angeloni. Da soll die Leverage Ratio offenbar als Sicherung dienen.Der zur Wochenmitte vorgestellte Entwurf ergänzt die Leitlinien der Notenbank für die Aufsicht über die rund 130 von ihr direkt beaufsichtigten Institute in Euroland. Die Konsultationsfrist endet am 21. Juni.Die Harmonisierung der nationalen Wahlrechte und Optionen in der Beaufsichtigung jener Institute, die weiter der Aufsicht nationaler Instanzen unterstellt sind, will die EZB in einem weiteren Schritt angehen, wie am Mittwoch deutlich wurde.