IM GESPRÄCH: PETER SIMON, EU-PARLAMENT

"Fairer Wettbewerb braucht Differenzierung"

Der Abgeordnete über Proportionalität im EU-Recht

"Fairer Wettbewerb braucht Differenzierung"

fed Straßburg – Der Europaabgeordnete Peter Simon hat sich anlässlich der Zustimmung des EU-Parlaments zum Bankenpaket dafür stark gemacht, das darin festgeschriebene Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu einem umfassenden Grundsatz der Finanzmarktregulierung zu machen. “Ziel sollte es sein, dass die Gesetzgeber nicht nur in den Fragen der Kapitalausstattung, sondern insgesamt in der Finanzmarktregulierung Regeln verabschieden, die berücksichtigen, dass es angemessen sein kann, an kleine und große Finanzinstitute unterschiedliche Anforderungen zu stellen”, unterstreicht der Sozialdemokrat im Gespräch mit der Börsen-Zeitung in Straßburg. “Es macht ja schließlich auch einen Unterschied, ob ich Anforderungen an die Bremssysteme von 20-Tonnern oder von Kleinlastern beschließe.”Im gestern im EU-Parlament verabschiedeten Bankenpaket wird der Begriff der “kleinen und nicht komplexen Institute” definiert, um sie anschließend von einzelnen Anforderungen auszunehmen. “Der von mir im Bankenpaket erstmals verankerte Grundsatz der Proportionalität ist ein Brückenkopf”, erklärt der SPD-Finanzexperte. “Es ist uns gelungen, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit in der Finanzmarktregulierung zu verankern.” Nun komme es darauf an, dafür zu sorgen, “dass dieses Prinzip in allen künftigen europäischen Gesetzgebungen und deren Umsetzung praktische Anwendung findet.” Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ziele auf gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Finanzinstitute. “Um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, braucht es in manchen Fällen gleiche Regeln, in anderen Fällen differenzierte Vorgaben”, erklärt Simon.Konkrete Erleichterungen erwartet der Berichterstatter des Bankenpakets beispielsweise durch den nun gesetzlich festgezurrten Auftrag an die EU-Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Vorschläge für eine Konsolidierung der Aufsichtsanfragen bei den Banken zu machen. Bislang sei es für Kreditinstitute sehr aufwendig, dass sie ähnliche Nachfragen unterschiedlicher Behörden zu unterschiedlichen Stichtagen liefern müssten. Die EBA soll nun skizzieren, wie diese Anfragen gebündelt werden können, damit die EU-Kommission eine entsprechende Regelung vorschlagen kann. Für die kleineren Institute sollen zudem Erleichterungen identifiziert werden, die deren Compliance-Aufwand, also die Kosten der Befolgung des Rechts, um 10 % reduzieren.