Fidor Bank muss Geldstrafe zahlen
tl Frankfurt
Die Fidor Bank muss eine Geldstrafe von 3751500 Euro zahlen, weil sie gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes GWG verstoßen hat. Wie die BaFin weiter mitteilte, geht es konkret um Paragraf 56 Absatz 1 Nr. 59 GWG, nach dem die Bank ihre Mitteilungspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat. Der Bescheid sei seit dem 13. Dezember 2022 rechtskräftig, teilte die Behörde mit, ohne Einzelheiten des Verstoßes zu nennen.
Das ungewöhnlich hohe Bußgeld ist vorläufiger Schlusspunkt einer Geschichte voller Pech und Pannen. Im November teilte die Mutter der Münchner Internetbank, die französische Großbank BPCE, mit, die Geschäfte von Fidor würden „eingestellt“ (vgl. BZ vom 11. November). Hintergrund war ein gescheiterter Verkauf, nachdem die Bank 2016 bis 2020 einen Betriebsverlust von mehr als 370 Mill. Euro angehäuft hatte. BPCE dürfte in das Fintech rund 500 Mill. Euro gepumpt haben.