Finanzaufsicht BaFin ermahnt Coinbase Germany
xaw Frankfurt
Die BaFin hat den deutschen Ableger der Kryptobörse Coinbase dazu ermahnt, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Die Anordnung sei am 27. September erfolgt, nachdem bei einer Jahresabschlussprüfung Verstöße gegen das Kreditwesengesetz festgestellt worden seien. Seit dem 27. Oktober sei die Anweisung bestandskräftig, teilte die Finanzaufsicht am Dienstag mit.
Dabei berief sich die Aufsicht auf zwei Abschnitte eines Paragrafen: Im ersten davon ist festgehalten, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfassen muss, auf dessen Basis ein Finanzinstitut die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen hat. Der zweite Abschnitt regelt, dass das Risikomanagement die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse eines Instituts einbeziehen muss.
Coinbase betonte auf Anfrage, vollständig mit der BaFin zu kooperieren. Die Kryptobörse habe einen Plan entwickelt, der die von der BaFin kritisierten Punkte adressieren werde. Bisher seien dabei „signifikante Fortschritte“ erzielt worden. Die BaFin hatte Coinbase im Juli 2021 Lizenzen zur Verwahrung und zum Eigenhandel von Cyberdevisen erteilt. Seit dem vergangenen Jahr hat die BaFin wegen mutmaßlicher Mängel im Risikomanagement Sonderbeauftragte zur Überwachung mehrerer Fintechs entsendet – ob auch Coinbase eine solche Maßnahme blüht, ist noch unklar.