Finanzmarktreform zum Regierungsende
Finanzmarktreform zum Regierungsende
Kabinett bringt Zukunftsfinanzierungsgesetz II auf den Weg – Verabschiedung im Parlament fraglich
wf Berlin
Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat das Bundeskabinett das Zukunftsfinanzierungsgesetz II beschlossen. Das Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland stärken, Finanzierungsoptionen für junge Unternehmen weiter verbessern und Bürokratie im Finanzsektor abbauen.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz II) will die rot-grüne Bundesregierung die Finanzbranche jährlich um Bürokratiekosten von 45 Mill. Euro entlasten. Dazu soll eine Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten gestrichen werden. Dies gab Regierungssprecher Steffen Hebestreit vor der Presse in Berlin nach dem Kabinettsbeschluss bekannt.
Offen blieb, ob der Entwurf noch eine Chance hat, in der verbleibenden Legislaturperiode verabschiedet zu werden. Die Bundesregierung verwies auf den Bundestag, der nun das Gesetz beraten kann. Zuvor ist ein Votum der Länder nötig, danach ebenfalls. Unabhängig von einer möglichen Willensbildung zwischen den Fraktionen ist die Zeit knapp. Die verbleibenden Sitzungswochen des Parlaments sind wegen des Wahlkampfs zusammengestrichen worden. Der Bundesrat tagt vor der Neuwahl am 23. Februar zwei Mal.
Verschiedene Vorhaben im Gesetzentwurf sind Teil der Wachstumsinitiative, die die inzwischen zerbrochene Ampel-Regierung im Juli beschlossen hatte. Mit weiteren Teilen sollen europäische Rechtsvorschriften umgesetzt oder flankiert werden: der EU-Listing Act mit regulatorischen Erleichterungen bei Börsengängen sowie Wertpapierprospekten, die Verordnung über Echtzeitzahlungen, die Verordnung für ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) für Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen und die geänderte Mifir-Richtlinie.
Zugang zu Kapital erleichtern
„Finanzierungsoptionen und steuerliche Rahmenbedingungen sind für Unternehmerinnen und Unternehmer die entscheidenden Kriterien in der Abwägung, sich in Deutschland niederzulassen“, erklärte Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) nach dem Kabinettbeschluss. „Hier setzt das Gesetz an.“ Das Augenmerk liegt auf dem erleichterten Zugang zu Eigenkapital. Der Regierungsentwurf zielt Kukies zufolge auf junge, dynamische Unternehmen sowie Unternehmen in der Wachstumsphase nach den ersten Finanzierungsrunden. Für diese sei der Zugang oftmals schwierig. Vorgesehen ist, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen vor allem in Venture Capital zu verbessern. Zudem soll mit dem Gesetzesvorhaben Kapital zukünftig in stärkerem Umfang für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien eingesetzt werden können. „Damit tragen wir dem enormen Bedarf an Mitteln für diese Investitionen Rechnung“, erklärte Kukies.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen sollen für Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, klar geregelt werden. Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien sollen sowohl im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch rechtssicher verankert werde. Zudem soll die Besteuerung reinvestierter Gewinne aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften angepasst werden. Steuerausfälle sind im Entwurf nicht beziffert.
Die Fondsbranche wartet lange auf die Neuerungen. Sie sollten schon mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz I kommen. „Es ist gut, dass die Regierung das Zukunftsfinanzierungsgesetz II beschlossen hat", sagte ein BVI-Sprecher. Der Gesetzentwurf ebne den Weg für mehr private Finanzierung der Transformation. „Angesichts fehlender Mehrheit der Regierung im Parlament wäre es schade, wenn das Thema zum politischen Spielball für den Wahlkampf würde.“