Finanzministerium möchte Fondssteuern umkrempeln

Höhere Belastung der Anleger befürchtet

Finanzministerium möchte Fondssteuern umkrempeln

sto Frankfurt – Die geplante Reform der Investmentbesteuerung nimmt konkrete Züge an. Das Bundesministerium der Finanzen legte nunmehr einen Diskussionsentwurf für die Gesetzesänderung vor. Mit der Einführung der Körperschaftsteuer bei Publikumsfonds und der damit teilweisen Verlagerung der Erhebung vom Anleger auf die Produkte sollen EU-rechtliche Risiken ausgeräumt, Steuerschlupflöcher bei der Dividendenbesteuerung (Cum-Ex-Geschäfte) geschlossen und der Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage für Wirtschaft und Bürger sowie der Kontrollaufwand für die Verwaltung reduziert werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.Damit wird künftig bei Publikumsfonds eine Körperschaftsteuer auf Dividenden- und Mieteinnahmen mit deutscher Herkunft fällig, während die Steuerbefreiung bei den für institutionelle Anleger vorbehaltenen Spezialfonds erhalten bleibt. Vermögende Personen könnten die Besteuerung also umgehen, indem sie ihre Publikumsfondsbestände auflösen und einen Spezialfonds auflegen lassen. An die Stelle der Besteuerung eines effektiven Ertrages soll zunächst eine Vorabpauschale treten, die erst bei Rückgabe der Anteile mit der tatsächlichen Wertsteigerung des Fonds verrechnet wird. Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen werden ebenfalls steuerpflichtig. Aktienfonds mit mehr als 51 % Aktienanteil bekommen eine Steuerbefreiung von 20 % der Erträge, während Mischfonds mit hohen Aktienquoten diese Gunst nicht erhalten.”Die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen/Neuerungen würden erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Fondsbranche und deutsche Fondsanleger haben”, kommentiert Frank Dornseifer, Geschäftsführer beim Bundesverband Alternative Investments (BAI). Anstelle der beseitigten Steuerschlupflöcher schaffe die neue Besteuerungssystematik “das Risiko neuer Gestaltungs- und Umgehungsmöglichkeiten”. Die Unterscheidung zwischen Publikums- und Spezialfonds ist nach Ansicht Dornseifers “sachlich nur schwer zu rechtfertigen”.”Die Anzahl der Steuerpflichtigen, die eine Veranlagung wählen – entgegen der Idee der Abgeltungsteuer – wird sich vermutlich deutlich erhöhen. Im relativen Besteuerungsvergleich fallen Publikumsfonds wegen der Vorabpauschale sogar hinter Zertifikaten zurück”, sagt Markus Hammer, Partner bei PwC. Institutionelle Anleger würden durch die Pauschale aus Publikumsfonds und insbesondere aus ETF gedrängt. Verwahrstellen droht ein höherer Aufwand. Die Fondsbranche befürchtet, dass die geplante Steuerreform dem Standort Deutschland zugunsten von Luxemburg schadet. Für Kleinanleger könnte das neue Regime eine höhere Steuerlast bringen.