Finanzministerium prüft neue Vorwürfe gegen Banken

Verdacht auf Steuerbetrug bei ADR-Papieren

Finanzministerium prüft neue Vorwürfe gegen Banken

dpa-afx Berlin – In Deutschland bahnt sich zulasten der Steuerzahler ein neuer Betrugsskandal mit dubiosen Aktiengeschäften an. Nach Recherchen von WDR und “Süddeutscher Zeitung” geht die Staatsanwaltschaft Köln einer bislang unbekannten Masche nach, mit der womöglich Banker und Aktienhändler Millionen deutscher Steuergelder ergaunert haben sollen. Der Trick soll auf “Phantom-Papieren” basieren. Bei umstrittenen “Cum-ex”-Steuergeschäften hatte es bereits einen Milliardenschaden für Steuerzahler in ganz Europa gegeben. “Wie Cum-ex, nur krasser: Steuerdiebstahl mit Phantom-Akten”, titelte die “Süddeutsche Zeitung”, die den entstandenen Steuerschaden “als Verfeinerung der Cum-ex-Methode” auf eine mindestens dreistellige Millionenhöhe beziffert.Das Bundesfinanzministerium erklärte am Mittwoch auf dpa-Anfrage: “Die Recherchen der Medien weisen auf einen ernsten Vorgang hin. Das Bundesfinanzministerium geht diesen Vorwürfen mit Hochdruck nach und arbeitet dabei eng mit dem Bundeszentralamt für Steuern, das für die Erstattung von Kapitalertragsteuern zuständig ist, sowie mit den zuständigen Stellen der Bundesländer zusammen.” Es sei nun die Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden, einschlägige Sachverhalte zu prüfen und zu ahnden. Dies umfasse auch die Haftung beteiligter Geldinstitute für den möglicherweise entstandenen Schaden. Echte Aktie hinterlegt?Konkret geht es um Geschäfte mit sogenannten American Depositary Receipts (ADR). Dies sind laut Bericht Papiere, die von Banken ausgestellt und in den USA stellvertretend für ausländische Aktien gehandelt werden. Normalerweise müsse jedem ADR-Papier eine echte Aktie zugrunde liegen. Großbanken und Aktienhändlern werde aber nun vorgeworfen, Millionen von ADR-Papieren herausgegeben zu haben, die nicht mit einer echten Aktie hinterlegt waren.Das Ministerium erklärte, Steuerbescheinigungen dürften ausschließlich für ADR-Papiere ausgestellt werden, die sich tatsächlich im Depot des jeweiligen Instituts befänden und für welche die Kapitalertragsteuer auf die dem ADR zugrunde liegende Aktie abgeführt worden sei. Sollten Bescheinigungen dennoch beantragt und ausgestellt worden sein, liege ein klarer Gesetzesverstoß vor.