FMSA wird in Finanzaufsicht BaFin eingegliedert
wf Berlin – Die Befürchtungen der Finanzmarktstabilisierungsanstalt FMSA werden wahr. Als nationale Abwicklungsbehörde für Banken wird die FMSA in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingegliedert – zwar als eigener Geschäftsbereich, aber nicht als “Anstalt in der Anstalt” wie es im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) vorgesehen ist. Die BaFin wird künftig fünf statt wie bisher vier Exekutivdirektoren und den Präsidentenposten haben. Eingerichtet wird ein neuer Geschäftsbereich “Abwicklung”. Dies geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der der Börsen-Zeitung vorliegt. In der Bundesregierung ist der Entwurf abgestimmt. Das Bundeskabinett soll im Juni über die Neuordnung entscheiden. In Kraft treten soll die Novelle Anfang 2018. Aufspaltung wirkt 2018Bereits im Dezember hatte das Bundesfinanzministerium angekündigt, dass der FMSA bis Anfang 2018 aufgespalten wird. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds Soffin, den die FMSA verwaltet, wurde Ende des Jahres für neue Maßnahmen geschlossen. Die Restrukturierung und Abwicklung von Banken ist Anfang 2016 auf den europäischen Abwicklungsausschuss Single Resolution Board übergegangen. Während nun künftig ein Teil der FMSA als nationale Abwicklungsbehörde in die BaFin integriert wird, geht die Verwaltung des Soffin und das Management der verbliebenen Beteiligungen an die Finanzagentur des Bundes. Die Agentur kümmert sich bereits heute um die Refinanzierung des Soffin. Formal bleibt die FMSA auch künftig rechtlich bestehen. Sie fungiert als Aufsicht über die Bad Banks – die FMS Wertmanagement und die Erste Abwicklungsanstalt. In den beiden Institutionen stecken Assets von HRE und WestLB. Faktisch wird die Aufsichtsaufgabe aber auf die Finanzagentur übertragen. Die Mitarbeiter der FMSA wechseln dem Entwurf zufolge in die jeweiligen neuen Einheiten.Die FMSA hatte sich bereits kurz nach Ankündigung der Aufspaltung und Neuordnung Sorgen um die Unabhängigkeit der nationalen Abwicklungsbehörde gemacht. Nach dem Organisationsstatut der BaFin muss der Präsident von den Exekutivdirektoren “rechtzeitig über alle Vorgänge von strategischer Bedeutung” unterrichtet werden und kann “im Benehmen mit der zuständigen Exekutivdirektorin bzw. dem zuständigen Exekutivdirektor diese Vorgänge an sich ziehen”. Dies birgt einen Interessenkonflikt: Denn die Finanzkrise hat gelehrt, dass die Abwicklungsbehörde, die im Ernstfall eine Bank stilllegt, unabhängig sein muss von der Aufsicht, der der Niedergang einer Bank womöglich ein schlechtes Zeugnis ausstellen würde. “Synergie unter einem Dach”Im SAG ist festgelegt, dass die Abwicklungsbehörde die FMSA ist. Nach diesem Gesetz (§ 3) hat sich die FMSA mit der BaFin regelmäßig abzustimmen, “insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung der Eingliederung der Abwicklungsbehörde als Anstalt in der Anstalt in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht”. Im Referentenentwurf heißt es nur, im SAG sei die Eingliederung als “operativ eigenständige Einheit” bereits angelegt. Auf den Punkt “Anstalt in der Anstalt” geht der Entwurf nicht ein. Der eigene Geschäftsbereich mit eigenem Exekutivdirektor stelle “die operative Unabhängigkeit der Abwicklungs- von der Aufsichtsfunktion innerhalb der BaFin” sicher, heißt es im Entwurf. Zudem seien dadurch mit ausreichendem Gewicht deutsche Interessen auf europäischer und internationaler Ebene vertreten. Das Ministerium verspricht sich von der Lösung einerseits Synergien – beispielsweise im Verwaltungs- und Querschnittsbereich – und andererseits ein verbessertes Zusammenwirken zwischen Aufsicht und Abwicklungseinheit. “Die Entscheidungswege in Krisensituationen werden unter einem Dach zusammengeführt”, heißt es. Die sachgerechte Abwägung könne in jedem Einzelfall durch die Allfinanzbehörde und gegebenenfalls gemeinsam mit den europäischen Partnern erfolgen. Aus den Regierungsfraktionen im Bundestag dürfte wenig Widerstand kommen. An der parlamentarischen Kontrolle – über das Finanzmarktgremium des Parlaments – will die Bundesregierung festhalten. Vielmehr sollen die Parlamentarier nun auch die Geschäftsführung der Finanzagentur laden können. Deren Vertreter müssen und dürfen dem Gremium Auskunft geben.