Fonds beäugen Langfrist-Format der EU skeptisch

BVI sieht Eltif nur als Rahmen für Nischenprodukte - Kritik an Benachteiligung gegenüber Assekuranz

Fonds beäugen Langfrist-Format der EU skeptisch

fed Brüssel – Die deutsche Fondsbranche reagiert reserviert auf den jüngsten Vorschlag der EU-Kommission für einen neuen Rechtsrahmen für langfristige Fonds (Eltif). BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter glaubt, dass sich dieses Format leider nur für Nischenprodukte eigne. So sei mit einer überschaubaren Nachfrage zu rechnen, weil die Anleger keine Chance erhalten sollen, ihre Anteilscheine vor dem endgültigen Ablauf der Lebenszeit des Fonds von 7, 10 oder 15 Jahren zurückzugeben. Diese Haltepflicht schließe wichtige Investorengruppen aus, weil sich Versicherungen beispielsweise nicht in Fonds engagieren dürften, deren Papiere sich nicht liquidieren lassen. Zudem seien bislang keine steuerlichen Anreize absehbar. Das neue Format erweise sich zugleich aus Anbietersicht als aufwendig und problematisch. So würden gleich mehrere Zulassungsverfahren für Manager und Fonds nötig – AIFM und Eltif. Zudem erscheine es schwierig, die in den EU-Vorschlägen vorgeschriebene Diversifizierung praktisch umzusetzen, da es notwendig wäre, mehrere langfristige Infrastrukturprojekte zeitlich zu synchronisieren, moniert Richter.Was die Wettbewerbsbedingungen zwischen Fonds und Versicherungen angeht, sieht Richter die akute Gefahr einer Benachteiligung der von ihm vertretenen Gesellschaften. Das gelte insbesondere wegen unterschiedlicher Vorgaben, die sich bei den Verhandlungen über die Vertriebsregeln nach Mifid II (Wertpapiere) und nach IMD 2 (Versicherungen) abzeichneten – und bei der im Ministerrat derzeit geforderten Ausnahme der kapitalbildenden Lebensversicherung von den Anforderungen der EU-Produktinformationsregeln (Prips). Mit Erleichterung nimmt Richter derweil die jüngste Abstimmung im EU-Parlament über die Novelle der EU-Fondsrichtlinie (Ucits V) zur Kenntnis. Der Vorschlag, erfolgsabhängige Gebühren stark einzuschränken, war vor wenigen Tagen zurückgewiesen worden. Nach BVI-Einschätzung wäre die Pflicht zur “symmetrischen” Performance Fee faktisch einem Verbot gleichgekommen – und das wäre vorschnell gewesen.