Nachhaltigkeit

Fondsbranche befürwortet auch eine soziale Taxonomie

In Brüssel sollen noch im Herbst Empfehlungen für eine soziale Taxonomie auf dem Tisch liegen. Der deutsche Fondsverband BVI fände eine solche Ergänzung des derzeitigen Klassifizierungssystems sinnvoll.

Fondsbranche befürwortet auch eine soziale Taxonomie

ahe Brüssel

Der deutsche Fondsverband BVI würde eine Ergänzung des aktuellen EU-Klassifizierungssystems für nachhaltige Investitionen durch eine soziale Taxonomie begrüßen. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter erklärte anlässlich einer aktuell noch laufenden Konsultation der EU-Kommission, die soziale Taxonomie müsse „ein Gegengewicht zur Umwelttaxonomie bilden, um den derzeitigen Fokus auf ökologische Nachhaltigkeitsthemen zugunsten eines ganzheitlicheren ESG-Ansatzes zu verschieben“. Anleger müssten die freie Entscheidung behalten, welchen positiven Beitrag sie bei einer nachhaltigen Anlage bevorzugten.

Die Experten der sogenannten „Plattform für nachhaltige Finanzen“, des zentralen Beratergremiums der EU-Kommission, arbeiten bereits an Vorschlägen, wie die Taxonomie mit sozialen Nachhaltigkeitskriterien erweitert werden kann. Die Empfehlungen sollen im Herbst veröffentlicht werden. Konkrete Gesetzesvorschläge der Brüsseler Kommission hierzu werden dann voraussichtlich im nächsten Jahr erwartet.

„Die EU-Plattform und die Kommission müssen in der sozialen Taxonomie auf global verankerte Standards wie die UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte aufbauen“, forderte jetzt der BVI. Das Ziel sollte sein, die EU-Sozialtaxonomie als künftigen Maßstab für sozial nachhaltige Investitionen auf globaler Ebene zu fördern.

Deutlich skeptischer zeigte sich Hauptgeschäftsführer Richter bei Vorschlägen, im Zuge der Taxonomie künftig auch wirtschaftliche Aktivitäten genau zu benennen, die erheblich schädliche Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsziele haben. Er betonte zwar, die Abgrenzung von Geschäftsbereichen nach ihrer Auswirkung auf die Umwelt schaffe grundsätzlich mehr Klarheit und Planungssicherheit für Anleger und Unternehmen. Die Einstufung von wirtschaftlichen Aktivitäten als erheblich schädlich müsse aber „durch politische Maßnahmen auf globaler Ebene“ begleitet werden, damit sie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Europa nicht beeinträchtigten, forderte Richter: „Ansonsten könnten erheblich schädliche Geschäftsbereiche ausgegliedert und an Investoren außerhalb Europas verkauft werden, ohne positive Auswirkungen auf die Umwelt zu erzielen.“