Fondsbranche gegen Bonusdeckel

BVI: Erheblicher Wettbewerbsnachteil für europäische Anbieter

Fondsbranche gegen Bonusdeckel

sto Frankfurt – Die Fondsbranche in Deutschland ist strikt gegen den von der EU geplanten Bonusdeckel, auch wenn sie sich selbst davon wenig betroffen sieht. Eine Begrenzung des Verhältnisses von Fixgehalt und Bonus auf 1 zu 1 oder 1 zu 2 wie angedacht werde, wäre zwar für die deutschen Anbieter kaum ein Thema, sagte Marcus Mecklenburg, Leiter Recht beim Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), bei einer Veranstaltung in Frankfurt. Aber in anderen europäischen Ländern würde dies zum Problem werden.Der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments hatte im März entsprechende Änderungsanträge für die Novelle der Fondsrichtlinie (Ucits V) verabschiedet (vgl. BZ vom 22. März). “In England zum Beispiel sind Verhältnisse zwischen Fixum und Bonus bei Fondsmanagern von 1 zu 5 üblich”, berichtete Mecklenburg. Es wäre für die europäische Fondsbranche daher ein erheblicher Wettbewerbsnachteil, wenn der geplante Bonusdeckel käme. Zumal der Geltungsbereich ausgedehnt werden soll auf Personen, die Einfluss auf Risikoträger einer Kapitalanlagegesellschaft haben, insbesondere Anlageberater und Analysten. “Dieser Vorstoß ist für die Branche ein Hammer.”Als zweiten Schlag für die Branche bezeichnete es Mecklenburg, dass in dem Änderungsantrag zu Ucits V auch Einschnitte bei erfolgsabhängigen Gebühren (Performance Fees) geplant seien. Demnach soll es auch eine Abzugsregelung bei Performance Fees geben, wenn der Fonds schlechter als eine Vergleichsgruppe abschneidet, um eine symmetrische Ausgestaltung zu erlangen. “Das ist nicht mehr vertretbar, das müsste dann vom Fondskapital abgezogen werden, und dann wären die Performance Fees tot”, warnte Mecklenburg.Der BVI hofft seinen Angaben zufolge darauf, dass nun im parlamentarischen Verfahren die Regeln zu Boni und erfolgsabhängigen Gebühren noch abgemildert werden können. “Aber es wird schwierig, das Gesamtergebnis noch wesentlich zu beeinflussen.”