Fondsgebühren: Deutschland im EU-Vergleich günstig

Laufende Kosten für Aktienprodukte niedriger als in Frankreich, Italien oder Spanien - Verbraucher erhalten umfassende Informationen für freie Entscheidung

Fondsgebühren: Deutschland im EU-Vergleich günstig

Kennen Sie eine Studie, die im Auftrag einer Behörde prüft, ob Ihr Auto, Smartphone oder Kühlschrank zu teuer sein könnte? Vermutlich nicht. Für Investmentfonds gibt es das aber. Die europäische Aufsichtsbehörde ESMA hat vergangenes Jahr auf Initiative der EU-Kommission erste Ergebnisse einer EU-weiten Untersuchung zu Fondskosten präsentiert. Weitere Analysen sollen noch dieses Jahr folgen. Solche Auswertungen sind selbstverständlich legitim, sofern sie methodisch sauber sind. Die entscheidende Frage ist aber: Wozu der Untersuchungseifer? Breite AnalyseWill die ESMA lediglich die durchschnittlichen Fondskosten EU-weit erheben, steht Deutschland vergleichsweise günstig da. Die ESMA hat in ihrer ersten Untersuchung festgestellt, dass Deutschland bei den Fondskosten im europäischen Mittelfeld liegt. Eine Analyse des BVI von Morningstar-Daten zu den Kosten aktiv gemanagter Fonds ergibt ein ähnliches Bild. Wir haben die laufenden Kosten von insgesamt 91 000 Anteilscheinklassen (ISINs) in Europa aufgelegter Fonds volumengewichtet ausgewertet, unter anderem Aktien-, Misch-, Renten- und Geldmarktfonds. Diese Daten sind leicht verfügbar und weitgehend vergleichbar. Hier die wichtigsten Ergebnisse:- Die laufenden Kosten der hierzulande aufgelegten aktiven Fonds (DE-ISINs) liegen mit 1,3 % über alle Assetklassen hinweg etwa im europäischen Durchschnitt von 1,2 %. – Deutsche Aktienfonds sind mit durchschnittlich 1,5 % tendenziell günstiger als französische, italienische oder spanische Fonds. Noch niedriger sind die Kosten zum Beispiel in den Niederlanden. Die Ergebnisse dort sind allerdings nicht mit denen der anderen Länder vergleichbar, da in den Niederlanden die Provisionsberatung abgeschafft wurde. Vertriebs- und Beratungskosten sind daher nicht mehr in die laufenden Fondskosten eingerechnet, was diese günstiger erscheinen lässt. – Misch- und Rentenfonds liegen mit 1,6 bzw. 0,8 % ebenfalls nahezu im Gesamtdurchschnitt (1,5 bzw. 0,9 %). Besonders teuer sind in dieser Kategorie Italien, Luxemburg und Irland.- Die Kosten von Geldmarktfonds liegen länderübergreifend auf etwa gleichem Niveau (zwischen 0 und 0,2 %).Zum gleichen Gesamtergebnis kommt unsere Analyse der Fonds, die in den jeweiligen Ländern zum Vertrieb zugelassen sind: Deutschland bewegt sich mit durchschnittlichen laufenden Kosten von 1,3 % auch aus diesem Blickwinkel etwa im europäischen Mittelfeld von 1,2 %. Dabei wurden nicht nur die im jeweiligen Land aufgelegten Fonds untersucht, sondern auch die Fonds mit dortiger Vertriebszulassung. In die Berechnung für Deutschland fließen so beispielsweise zusätzlich Fonds ein, die in Luxemburg aufgelegt sind, aber hierzulande verkauft werden. Die geringen Abweichungen in den Ergebnissen lassen für den Fall weiterer Untersuchungen der Regulierer wenig neue Erkenntnisse erwarten. Warum also noch mehr Kostenanalysen der Regulierungsbehörden? Im schlechtesten Fall lautet die Antwort: Weil es dabei weniger um die Vergleichswerte an sich geht als um die Bewertung, ob die Durchschnittskosten der Fonds aus Sicht der Behörden angemessen sind. Eine solche Tendenz der europäischen Regulierer zeichnet sich schon seit einiger Zeit ab. Im vergangenen Jahr hat die britische Aufsichtsbehörde FCA eine Analyse des dortigen Fondsmarktes bezeichnenderweise mit dem Titel “Value for Money” überschrieben. Von der Bewertung der Angemessenheit von Preisen ist es dann nicht mehr weit zu deren Mitgestaltung, beispielsweise durch Einführung eines gesetzlichen Kostendeckels. Sollte es EU-Kommission und ESMA tatsächlich darum gehen, wäre die Grenze zum staatlichen Eingriff in die Wettbewerbs- und Vertragsfreiheit überschritten. Regulierer und Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe, gesetzliche Leitplanken für einen funktionierenden Preiswettbewerb zu setzen. In Deutschland sind diese Leitplanken bereits so hoch wie in kaum einem anderen Land der EU. Die Musterkostenklauseln der BaFin machen genaue Vorgaben zu Kostenregeln für Publikumsfonds. Für erfolgsabhängige Gebühren gibt es ebenfalls klare Standards. Die Preisgestaltung regeln in einem freien Markt Angebot und Nachfrage. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist Transparenz, und die ist bei Fonds erfüllt. Bei keinem Produkt sind die Kosten für Verbraucher über die gesamte Wertschöpfungskette so genau nachvollziehbar. Die Datenbanken der Fondsratingagenturen sind voll mit Informationen und Bewertungen. Verbraucher finden die Details zu Kosten zudem in zahlreichen Informationsdokumenten – angefangen bei den Gebühren für das Portfoliomanagement, über die Transaktionskosten bis hin zu Prüfungs- und Veröffentlichungskosten. Anfang des Jahres hat die Mifid-II-Richtlinie die ohnehin strengen Offenlegungspflichten für Fonds im Vertrieb noch einmal erweitert. Verbraucher, die sich beim Fondskauf über die Kosten informieren wollen, bekommen also mehr als genug Informationen. Wie viel sie letztlich zu zahlen bereit sind, ist ihre freie Entscheidung. Beim Kauf von Autos, Smartphones oder Kühlschränken bezweifelt das niemand. Für Fonds sollten die gleichen Maßstäbe gelten.—-Thomas Richter Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI