Forscher sehen "unpräzise" Regeln für Verbriefungen
jsc Frankfurt – Der Verbriefungsmarkt in Europa und den USA ist aus Sicht von Frankfurter Ökonomen unzureichend reguliert: Weder die Vorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) der Europäischen Union noch der Dodd-Frank Act jenseits des Atlantiks ermöglichten es den Investoren, die Risiken forderungsbesicherter Wertpapiere (Asset Backed Securities, ABS) zuverlässig einzuschätzen, kritisiert das Forschungszentrum Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE) in einem aktuellen Bericht.Zwar sehen die Regelwerke vor, dass Emittenten mindestens 5 % des Nominalwertes einer ABS-Transaktion halten müssen. Die Regel, die als Reaktion auf die Finanzkrise eingeführt worden war, soll einen Anreiz setzen, Investoren nicht mit übermäßigen Risiken zu belasten. Allerdings sei damit noch nicht klar, wie hoch der Anteil möglicher Verluste ist, die der Emittent im Ernstfall tragen muss, kritisieren SAFE-Direktor Jan Pieter Krahnen und Co-Autor Christian Wilde in dem White Paper Nummer 46. “Die unpräzise Regulierung führt dazu, dass Investoren – aber auch Ratingagenturen – die entscheidende Information fehlt, um das Risiko einer ABS-Transaktion richtig bewerten und einen angemessenen Preis dafür kalkulieren zu können.” Das behindere das Funktionieren des Verbriefungsmarktes und schwäche die Attraktivität der Anlageklasse, wie die Wissenschaftler des am Frankfurter House of Finance angesiedelten Instituts schreiben.Forderungsbesicherte Wertpapiere sind zum Beispiel mit Baukrediten, Autodarlehen oder Kreditkartenforderungen unterlegt. Sie sind typischerweise in unterschiedlich riskante Tranchen unterteilt – neben einer meist großen, vergleichsweise sicheren Senior-Tranche zählen dazu mehrere Mezzanine-Tranchen und ein besonders riskantes, aber kleines “First Loss Piece”. In der Finanzkrise sind insbesondere Mortgage Backed Security (MBS), also durch Hypothekendarlehen besicherte Papiere, in Verruf geraten, weil die erhoffte Risikostreuung durch Bündelung zahlreicher Forderungen die Investoren nicht vor Verlusten geschützt hat. 5 bis 99,9 ProzentBeispielhaft rechnet das Forscherduo vor, dass die Verlustbeteiligung der ABS-Emittenten je nach Ausgestaltung der Regeln zwischen 5 % und 99,9 % schwanken könne. Daher sollten Emittenten nach Vorstellung der Forscher dazu verpflichtet werden, ihren Anteil an potenziellen Verlusten offenzulegen. “Entscheidend ist, ob der Emittent risikoarme oder risikoreiche Teile der Verbriefung einbehält”, schreibt Krahnen.