Fremdwährungskrediten geht es an den Kragen

Österreichs Aufsicht verschärft Vergaberegeln

Fremdwährungskrediten geht es an den Kragen

jur Frankfurt – Die Republik Österreich geht gegen die Kreditvergabe in Fremdwährungen vor. Nachdem bereits im Jahr 2008 ein Vergabestopp an Private verhängt worden ist, legt die Finanzmarktaufsicht FMA jetzt mit verschärften Mindeststandards für Banken nach. “Das Volumen von Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten, die an private Haushalte in Österreich vergeben wurden, ist im internationalen Vergleich sehr hoch und birgt ein systemisches Risikopotenzial”, rechtfertigt die FMA die neuen Vorgaben zum Risikomanagement, die mit der gestrigen Veröffentlichung in Kraft getreten sind.Vor allem bei der Immobilienfinanzierung haben sich die Österreicher seit den neunziger Jahren verstärkt in Franken und Yen verschuldet und auf eine in ihrem Sinne anhaltend positive Wechselkursentwicklung gehofft. Üblich war es dabei auch, den Fremdwährungskredit endfällig aufzunehmen und den Kreditbetrag in heimischer Währung parallel anzusparen (Tilgungsträgerkredit). Im vergangenen Jahr seien rund drei Viertel des Tilgungsträgervolumens direkten Marktrisiken ausgesetzt gewesen, etwa in Form von fondsgebundenen Lebensversicherungen oder Investmentfonds, so die FMA.Dabei ermittelte die Aufsicht, dass in einer aggregierten Betrachtung das bisher akkumulierte Kapital unter dem Wert lag, den es nach dem Tilgungsplan aufweisen sollte. Seit dem Vergabestopp an private Haushalte im Herbst 2008 ist das ausstehende Volumen an Fremdwährungskrediten wechselkursbereinigt um 13,9 Mrd. Euro gesunken, berichtet die FMA. Zum Ende des dritten Quartals 2012 lag das Kreditvolumen in Fremdwährungen bei Privaten noch bei 33,4 Mrd. Euro. “Wir müssen diesen Weg der Begrenzung des Risikos konsequent weitergehen und hartnäckig am Abbau des ausstehenden FX-Kreditvolumens arbeiten”, betont FMA-Vorstandsmitglied Kurt Pribil.Konkret bedeutet das nun für die Kreditinstitute des Landes verschärfte Informationspflichten bei der Kreditvergabe an Unternehmen oder Privatpersonen, die unter die Ausnahmeregelung fallen, etwa Menschen, die auch ihr regelmäßiges Einkommen in einer Fremdwährung erhalten. Auch müssen die Banken je Kreditnehmer Schwellenwerte festlegen. Entwickelt sich der Wechselkurs zu Lasten des Kreditnehmers und wird der Schwellenwert erreicht, so müssen Frühwarnindikatoren greifen und Maßnahmen für diesen Fall etabliert werden, legt die Aufsicht fest.Zudem müssen die Banken künftig mindestens einmal pro Jahr “anhand eines aussagekräftigen Stresstests die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf das Fremdwährungskreditportfolio” berechnen. Bei der Neuvergabe von Euro-Krediten mit Tilgungsträgern sollen diese künftig besonders sorgfältig ausgewählt werden, mahnt die Finanzmarktaufsicht an.