Freshfields: Unsicherheit über Bail-in erhöht Disziplin

Die neue Welt der Bankverbindlichkeit ist komplex

Freshfields: Unsicherheit über Bail-in erhöht Disziplin

bn Frankfurt – Die Verunsicherung über die Folgen des Bail-in-Regimes im Bankensektor hat die Marktdisziplin erhöht. Diese Ansicht vertrat am Montag Alexander Glos, Partner der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, auf einer von der Kanzlei und dem Institute for Law and Finance (ILF) der Goethe-Universität veranstalteten Konferenz zur Bankenunion. Angesicht der neuen Lage dürften sich Investoren im Zweifel zweimal überlegen, welcher Bank sie ihr Geld anvertrauten, erklärte er.Die Einführung der neuen EU-Bankenabwicklungsregeln sowie Verunsicherung von Inhabern hybrider Schuldtitel hinsichtlich ihres Gläubigerstatus hatten zu Jahresbeginn europaweit einen Ausverkauf dieser Wertpapiere nach sich gezogen. Die Deutsche Bank musste daraufhin versichern, sie sei imstande, die Kupons auf ihr zusätzliches Kernkapital zu zahlen, und zudem ein Anleiherückkaufprogramm starten, bevor das Sentiment drehte.Während die “alte Welt” der Bankverbindlichkeiten für Investoren relativ simpel war, ist die “neue Welt” der Bail-in-Regeln komplex, wie Glos ausführte. Als ein Beispiel unter mehreren nannte er die neuerdings vorgeschriebene Klausel der Anerkennung von Bankenabwicklungsmaßnahmen eines EU-Staates, welche Banken in Verträge aufnehmen sollen, wenn sie Schuldverschreibungen in einem Land emittieren, in dem die Abwicklungsrichtlinie keine Anwendung findet. Diese Klausel in den Verträgen könne länger gefasst sein als der eigentliche Kontrakt, was manche Gegenpartei der Banken bereits habe skeptisch werden lassen, berichtete er. Für Anleger sei nicht ersichtlich, welche Verbindlichkeiten in der Bilanz einer Bank in solchen Ländern emittiert wurden. Für die Banken bedeute unterdessen die Pflicht zu prüfen, welche ihrer bisher geschlossenen Verträge der Anerkennung solcher Bankenabwicklungsmaßnahmen entgegenstehen, einen “starken administrativen Aufwand”.Was die Anforderungen des Minimum Requirement for Eligible Liabilities (MREL) angeht, drohen Glos zufolge Spannungen zwischen der EZB und dem Single Resolution Board. So könnte die Brüsseler Behörde infolge einer eurolandweit relevanten Bank eine MREL-Quote vorgeben, die stark von jener abweiche, welche ihr die Notenbank infolge einer anderen Einschätzung im Zuge ihres Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) nenne.