Fünf Optionen für Staatsanleihen

Niederländischer EU-Ratsvorsitz steckt Feld ab

Fünf Optionen für Staatsanleihen

fed Brüssel – Der niederländische EU-Ratsvorsitz hat rechtzeitig vor dem informellen Treffen der EU-Finanzminister in Amsterdam die prinzipiellen Möglichkeiten für die künftige aufsichtsrechtliche Behandlung von Staatsanleihen aufgelistet. Ein unveröffentlichtes Arbeitspapier, das den Ministern am Samstag vorliegen wird, nennt fünf Handlungsoptionen. Es bildet die Diskussionsgrundlage für diesen Meinungsaustausch auf höchster Ebene, mit dem die EU die nächsten eigenen Schritte im Zuge der Bankenunion vorbereiten und ihre Position in den Verhandlungen des Basler Bankenausschusses klären möchte. Aus anderen Arbeitspapieren geht allerdings hervor, dass beim Ministertreffen Vorschläge noch nicht im Detail verhandelt werden und noch nicht mit Vorentscheidungen oder gar Entscheidungen zu rechnen ist, da das Meinungsbild bislang “gemischt” ist (siehe Börsen-Zeitung vom 16. April). Risiken bislang ausgeblendetMonatelang haben hohe Beamte denkbare Optionen vorbesprochen und deren Vorzüge und Nachteile sowie die Risiken von Korrekturen am aktuellen Regime vorverhandelt. Ausgangspunkt der Debatte ist die Einsicht, dass Staatsschuldpapiere nicht risikofrei sind – eine Tatsache, die bislang aufsichtsrechtlich ausgeblendet wird, da Banken für Investments in Staatsschulden kein Kapital vorhalten müssen und es keine Obergrenze für ihre Engagements in Staatsanleihen gibt. Diese großzügigen Vorgaben führen dazu, dass die heimischen Banken regelmäßig stark investiert sind – mit dem Effekt, dass sich die Kosten einer Staatspleite noch erhöhen. Im Arbeitspapier reiht der EU-Ratsvorsitz die Optionen auf: Erstens könnte man alles so lassen, wie es ist. Zweitens wäre denkbar, dass die Bankaufseher klarere Ansagen für die Überwachung der Risiken in Bankbilanzen erhalten und die Berichtspflichten der Institute hinsichtlich ihrer Engagements in Staatsschuldtiteln ausgedehnt werden. Drittens wäre ein Abschied von der Nullgewichtung von Staatsanleihen denkbar – etwa auf behutsamem Weg, orientiert an einer niedrigen Untergrenze. Viertens ist vorstellbar, dass Limits für Engagements in Staatspapieren oder zumindest in Titel eines einzigen Schuldners eingezogen werden. Und fünftens besteht natürlich auch die Chance, die Aufgabe der Nullgewichtung mit Obergrenzen zu kombinieren.Das Papier verweist auf etwaige unerwünschte Konsequenzen. Im Falle einer Größer-Null-Gewichtung müssten die Gesetzgeber über sehr lange Übergangsfristen nachdenken, falls sie Banken erlauben wollten, ihren Bestand bis zur Endfälligkeit zu halten. Bei der Einführung von Obergrenzen wiederum bestünde das Risiko eines Ausverkaufs, da es einen Anreiz geben würde, Titel schneller abzustoßen als die Konkurrenz (“First Mover Advantage”).Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber verweist darauf, dass sich unter dem bisherigen Rechtsrahmen “enorme Risiken auftürmen”. Deshalb “braucht es zum einen Kapitalgewichtungen, die das tatsächliche Risiko widerspiegeln und zum anderen Beschränkungen, die das Risiko gegenüber einzelnen Emittenten beschränken”. Der CSU-Finanzexperte drängt die Minister, das Problem “keineswegs weiter auf die lange Bank zu schieben” – zumal absehbar sei, dass “Unterlegungspflichten ohnehin nur nach und nach eingeführt werden können”.