Geldwäsche-Regeln nicht umgesetzt

EU-Kommission kritisiert "strukturelle Probleme" - Erneutes Plädoyer für eine eigenständige Behörde

Geldwäsche-Regeln nicht umgesetzt

Sowohl Banken als auch einige EU-Mitgliedstaaten setzen die europäischen Vorschriften zum Kampf gegen Geldwäsche nur unzureichend um. Zu diesem Ergebnis kommt die EU-Kommission in mehreren neuen Berichten. Die Behörde plädiert für eine bessere Zusammenarbeit der nationalen Aufseher.ahe Brüssel – Die EU-Kommission hat in einer Analyse der jüngsten Geldwäsche-Fälle in Europa die unzureichende Umsetzung von EU-Regeln kritisiert. Die Vorschriften würden nicht in allen Banken und nicht in allen Mitgliedstaaten in gleichem Maße angewandt, sagte Kommissionsvize Valdis Dombrovskis in Brüssel. Er verwies darauf, dass die Untersuchungen “strukturelle Probleme” beim Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung offengelegt hätten, was unter anderem die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden und der zentralen Meldestellen betreffe.Gerade bei der Aufsicht grenzüberschreitend tätiger Bankengruppen gibt es demnach Probleme. Bei nationalen Behörden stellte die EU-Kommission große Unterschiede etwa mit Blick auf die eingesetzten Ressourcen, den Personalbestand oder das vorhandene Wissen fest.”Wir verfügen zwar auf EU-Ebene über strenge Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, müssen aber auch sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten diese Vorschriften auch anwenden”, betonte Justizkommissarin Vera Jourová. “Die jüngsten Skandale haben gezeigt, dass die Mitgliedstaaten dieses Thema dringend angehen müssen.”Die EU-Staaten hatten bis Juni 2017 Zeit gehabt, die vierte Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mittlerweile gibt es schon eine fünfte Geldwäsche-Richtlinie, die bis Januar 2020 umgesetzt sein muss. Dombrovskis betonte, es sei besser, im Kampf gegen Geldwäsche mit Verordnungen zu arbeiten, um ein einheitliches Regelbuch in Europa zu erhalten. Zudem sollten künftig mehr Zuständigkeiten auf europäischer Ebene angesiedelt werden. Er unterstützte in diesem Zusammenhang auch erneut Forderungen nach einer zentralen Anti-Geldwäsche-Behörde in der EU.Bei der jüngsten Reform der europäischen Finanzaufsichtsbehörden hatte es in dem Punkt keine Einigung gegeben. Daher wurden nur die Zuständigkeiten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA im Bereich der Geldwäsche gestärkt. Darauf verwies jetzt auch Markus Ferber, der CSU-Finanzexperte im Europaparlament. Die EBA sei gerade erst mit neuen Befugnissen und mehr Personal ausgestattet worden, monierte er. “Wir müssen aufpassen, dass wir keine Doppelstrukturen schaffen, die in administrativem Chaos enden und die Aufdeckung von Geldwäsche-Tatbeständen zusätzlich erschweren.”In den EU-Berichten werden insgesamt 47 Risikobereiche aufgezählt, in denen es zu Geldwäsche kommen kann. Diese beinhalten unter anderem Kredit- und Finanzinstitute, Wechselstuben, Immobilienmakler, Wirtschaftsprüfer oder auch Glücksspieldienstleister. Neu in diese Liste aufgenommen wurden dieses Mal die Bereiche virtuelle Währungen, Crowdfunding, Geldautomaten in Privatbesitz, der Profifußball oder auch freie Häfen.Die Berichte sollen Schwachstellen im aktuellen System offenlegen und der künftigen EU-Kommission als Entscheidungshilfen für weitere Anti-Geldwäsche-Maßnahmen dienen. Basis der Untersuchungen waren unter anderem zehn in den letzten Monaten bekannt gewordene Fälle von Geldwäsche. Im Blickpunkt steht dabei unter anderem die Danske Bank, über die rund 200 Mrd. Euro gewaschen worden sein sollen.