Gericht lässt gestohlene Daten zu

Börsen-Zeitung, 3.8.2018 Reuters Zürich - Im Kampf gegen Steuerbetrug dürfen Länder mitunter gestohlene Bankdaten verwenden, um von den Schweizer Behörden mehr Informationen über potenzielle Steuerflüchtlinge einzuholen. Das geht aus einem am...

Gericht lässt gestohlene Daten zu

Reuters Zürich – Im Kampf gegen Steuerbetrug dürfen Länder mitunter gestohlene Bankdaten verwenden, um von den Schweizer Behörden mehr Informationen über potenzielle Steuerflüchtlinge einzuholen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Schweizer Bundesgerichts hervor. Voraussetzung ist, dass ein Staat die Bankdaten nicht einzig für diesen Zweck gekauft hat. Im konkreten Fall ging es um ein Ansuchen Indiens an die Schweizer Behörden, das sich auf gestohlene Daten aus dem Fall des früheren Bankers Hervé Falciani bezog. Er hatte bei seinem Ex-Arbeitgeber HSBC Daten entwendet und nach Frankreich mitgenommen. Indien hatte die Daten von Frankreich erhalten. Während die Schweiz Frankreich weitere Informationen versagte, gab das Gericht nun grünes Licht für die Weitergabe von Daten an Indien.