Gericht prüft Kronzeugenregel für Cum-ex-Fälle

Börsen-Zeitung, 5.5.2018 dpa-afx Bonn - Bei der Aufarbeitung von Cum-ex-Geschäften prüft das Landgericht Bonn eine mögliche Kronzeugenregelung. Von der Staatsanwaltschaft Köln sei eine Bitte auf Prüfung eingegangen, sagte ein Sprecher am Freitag:...

Gericht prüft Kronzeugenregel für Cum-ex-Fälle

dpa-afx Bonn – Bei der Aufarbeitung von Cum-ex-Geschäften prüft das Landgericht Bonn eine mögliche Kronzeugenregelung. Von der Staatsanwaltschaft Köln sei eine Bitte auf Prüfung eingegangen, sagte ein Sprecher am Freitag: “Das bezieht sich noch nicht auf konkrete Personen, sondern es ist eine allgemeine Anfrage.” Nach Angaben des Gerichts soll also geklärt werden, ob Kronzeugenregelungen grundsätzlich in Betracht kommen. Hintergrund sei, dass in Bonn das Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz hat und es daher zu einer Konzentration von möglichen Verfahren zu den Cum-ex-Geschäften kommen könne. Zuvor hatten WDR, NDR und “Süddeutsche Zeitung” darüber berichtet.Bei Cum-ex-Transaktionen schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie gehörten. Die Folge: Bescheinigungen für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer wurden mehrfach ausgestellt. Bei einer Kronzeugenregelung kann die Staatsanwaltschaft Strafmilderung in Aussicht stellen, wenn ein Täter zur Aufklärung einer Tat beiträgt.