Geringe Chancen für geschädigte Wirecard-Kleinaktionäre
Geringe Chancen für Wirecard-Aktionäre
Schadenersatzansprüche konzentrieren sich auf Ex-Vorstände und Insolvenzverwalter
sck München
Nach dem für geschädigte Wirecard-Kleinaktionäre ernüchternden Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts zugunsten des einstigen Konzernabschlussprüfers EY richten sich die letzten Hoffnungen der Kläger auf Schadenersatz gegen die ehemaligen Vorstände des zusammengebrochenen Zahlungsabwicklers und gegen den Insolvenzverwalter. Im Rahmen des angestrengten Kapitalanlage-Musterverfahrens laufen die Geschädigten allerdings auch auf dieser Ebene Gefahr, leer auszugehen.
Bei Markus Braun ist nicht mehr viel zu holen
Denn von dem Ex-Vorstandschef Markus Braun, der nach dem aufgeflogenen Betrugsskandal im Strafprozess vor dem Landgericht München der Hauptangeklagte ist, ist nicht mehr viel zu holen. Braun gilt nunmehr als mittellos. Ihm droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren. Seit Juli 2020 sitzt er bereits in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen ihn und zwei weitere Ex-Konzernmanager läuft seit Dezember 2022. Der frühere Vertriebsvorstand Jan Marsalek befindet sich auf der Flucht. Er soll sich in Russland versteckt halten. Somit hat die deutsche Justiz keinen Zugriff auf ihn. Nach Marsalek wird seit dem Zusammenbruch des Zahlungsabwicklers im Juni 2020 gefahndet. Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Eine Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen den ehemaligen Wirecard-Finanzvorstand Burkhard Ley prüft das Landgericht München derweil immer noch.
Reputationsschaden für EY
Auch gegenüber dem Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé stehen für die Kläger die Chancen schlecht, Schadenersatz durchzusetzen. Denn als Aktionäre waren diese Geschädigten zugleich Miteigentümer des Unternehmens. Das heißt, aufgrund der Pleite müssen sie den Schaden, der für sie ein Totalausfall ist, selbst tragen. Jaffé bedient die Ansprüche der Gläubiger aus der Insolvenzmasse. Damit haben vor allem Finanzinstitute Vorrang. Die Justiz bezifferte den finanziellen Schaden für die Gläubiger auf 3,2 Mrd. Euro.
Großer Reputationsschaden
Zwar ist EY mit der jüngsten Gerichtsentscheidung im Musterverfahren weitgehend aus dem Schneider. Der Wirtschaftsprüfer verzeichnete in dem Fall Wirecard aber einen großen Reputations- und Geschäftsschaden. EY versah bis einschließlich 2018 die Jahresabschlüsse von Wirecard mit einem uneingeschränkten Testat. Erst nachdem sich die Betrugshinweise verdichteten und KPMG mit einer Sonderprüfung Verdachtsmomente offengelegt hatte, verweigerte EY das Testat für den Abschluss 2019 im Frühjahr 2020. Kurz danach machte Wirecard die Grätsche. Die Prüferaufsicht Apas sah Pflichtverletzungen von EY als erwiesen an. Die Behörde verhängte daraufhin 2023 gegen die Gesellschaft Strafen.