"Grundsätzlich ein Fortschritt"
Die Bundesbank kritisiert die Halbierung der Anzahl an makroprudenziellen Aufsichtsinstrumenten auf zwei im Zuge der Verabschiedung des Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes. Grundsätzlich sei die Einführung solcher Werkzeuge ein Fortschritt, meint Präsident Jens Weidmann.bn Frankfurt – Die Deutsche Bundesbank begrüßt die jüngste Einführung makroprudenzieller Aufsichtsinstrumente, hadert aber zugleich damit, dass die Politik der Bankenaufsicht von ursprünglich geplanten vier Werkzeugen nur zwei an die Hand gegeben hat. Anhaltend niedrige Zinsen könnten Übertreibungen auf Vermögensmärkten Vorschub leisten, erklärte Bundesbankpräsident Jens Weidmann auf dem 21. Deutschen Bankentag. Deshalb sei es wichtig, über Instrumente zu verfügen, mit denen man Blasen entgegenwirken könne. So könnten etwa von Überhitzungen am Markt für Wohnimmobilien erhebliche Risiken für die Finanzstabilität ausgehen. Weidmann: “Insofern halte ich es grundsätzlich für einen Fortschritt, dass mit dem kürzlich beschlossenen Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz entsprechende makroprudenzielle Instrumente eingeführt werden. Ich hätte es freilich für richtig gehalten, wenn die beiden Kennzahlen, die einen Bezug zum Einkommen von Baudarlehensnehmern herstellen, nicht aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden wären.” Das Einkommen sei eine maßgebliche Größe zur Bestimmung der Schuldentragfähigkeit eines Haushalts.Das vom Bundestag Ende März verabschiedete Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz ermöglicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), eine Loan-to-Value-Quote (LTV), also eine Darlehensgrenze bezogen auf den Immobilienwert, und eine Amortisierungsanforderung, mithin die Tilgung innerhalb einer festzulegenden Frist, zu verhängen. Aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurden die Instrumente einer Maximalgrenze für den Schuldendienst im Verhältnis zum Einkommen sowie einer Obergrenze von Gesamtverschuldung in Relation zum Einkommen.Risiken für die Finanzstabilität entstünden insbesondere dann, wenn der Erwerb von Immobilien in hohem Maße über Kredite finanziert werde und Banken laxe Vergabestandards anwendeten, führte Weidmann aus. Davon könne man derzeit in Deutschland zwar nicht sprechen. Das heiße aber nicht, dass es zu solchen gefährlichen Übertreibungen niemals kommen könnte. “Schließlich haben andere Länder im Euroraum schon Gegenmaßnahmen ergreifen müssen”, sagte er offenbar mit Blick auf Länder wie die Niederlande, die Vorgaben wie eine Loan-to-Value-Quote und Amortisierungsanforderungen in den zurückliegenden Jahren bereits verhängten.Ferner sprach sich Weidmann in Berlin für mehr Proportionalität in der Bankenregulierung aus. Ihm sei bewusst, dass die gestiegenen Regulierungsanforderungen gerade kleine und mittlere Banken belasteten: “Deshalb ist aus meiner Sicht durchaus die Frage berechtigt, ob bei solchen Instituten nicht bestimmte Erleichterungen möglich sind, ohne die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors insgesamt zu beeinträchtigen.” Er denke dabei etwa an die Einführung von Bagatellgrenzen bei Offenlegungs- und Meldepflichten, unterhalb derer vereinfachte Regeln gelten oder manche Anforderungen ganz entfallen. Weidmann: “Ich denke wohlgemerkt nicht an geringere Kapitalanforderungen, denn strengere Kapitalvorschriften stellen ja eine zentrale Antwort auf die Krise dar.”