Grünes Licht für drei britische Clearinghäuser

ESMA wendet Äquivalenzprinzip für CCPs an

Grünes Licht für drei britische Clearinghäuser

wbr Frankfurt – Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat bekannt gegeben, dass drei in Großbritannien ansässige Clearinghäuser auch nach dem Brexit für eine Übergangsphase als Drittland-Anbieter-CCPs (TC-CCPs) anerkannt werden. Damit dürfen die Häuser weiterhin ihre Dienstleistungen in der EU anbieten. Die Anerkennung gilt nach Angaben des ESMA, solange die Äquivalenzentscheidung in Kraft bleibt, d. h. 18 Monate bis zum 30. Juni 2022. Die drei zentralen Gegenparteien (CCPs) aus Großbritannien sind ICE Clear Europe Limited, LCH Limited und LME Clear Limited.Voraussetzung für die Anerkennung von Nicht-EU CCPs waren diverse Regelungen unter anderem über vergleichbare Gebühren gemäß der Verordnung (EU) 648/2012 (EMIR), die in der vergangenen Woche veröffentlicht worden sind. Das neue Regulierungs- und Aufsichtssystem für CCPs aus Drittländern schafft den Rahmen, um das systemische Risiko eines Drittstaaten-CCPs zu ermitteln.Clearinghäuser kümmern sich um Abrechnung und Abwicklung von Derivate- und Wertpapiergeschäften und sind Partner für Verkäufer und Käufer. Die CCPs sind als systemisch relevant für das Finanzsystem und werden genau überwacht. Nach dem EU-Austritt Großbritanniens haben die britischen CCPs weiterhin die größten Marktanteile. Zuletzt kam die Deutsche-Börse-Tochter Eurex im Euro-Clearing auf einen Marktanteil von rund 20 % und hatte das Ziel, diesen bis Ende 2020 auf 25 % zu steigern.