Apobank

Gutachten: Kein Interessen­konflikt

Nach dem Eklat bei der Apobank liegt nun ein unabhängiges juristisches Gutachten über die behaupteten Mauscheleien in der Zusammenarbeit mit BCG vor. Dieses entlastet den neuen Vorstandschef Matthias Schellenberg.

Gutachten: Kein Interessen­konflikt

Von Silke Stoltenberg, Frankfurt

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat mit einem juristischen Gutachten die Vorwürfe eines Interessenkonfliktes bei der Auftragsvergabe an die Beratungsgesellschaft BCG entkräften können. Nach Informationen der Börsen-Zeitung erhielt der Aufsichtsrat am Freitag die Stellungnahme einer externen Kanzlei. Darin heißt es: „Nach aktuellem Sach- und Rechtsstand ist aus unserer Sicht hier kein Interessenkonflikt ersichtlich.“ Hintergrund sind Vorwürfe des scheidenden Risikovorstandes Eckhard Lüdering.

Dieser hatte am 8. August gegenüber dem neuen Aufsichtsratvorsitzenden, dem Zahnarzt Karl-Georg Pochhammer, eine Interessenkollision des seit März amtierenden Vorstandsvorsitzenden Matthias Schellenberg mit BCG angezeigt. Dieser Vorwurf basiert auf zwei Aspekten: zum einen die Empfehlung von Schellenberg durch die Beratungsgesellschaft als Vorstandschef, ohne dass eine Personalberatung involviert gewesen wäre, zum anderen die Auftragsvergabe an BCG für zwei Teilprojekte, ohne dass es vorher eine Ausschreibung gegeben habe.

Unabhängige Prüfung

Wie zu hören ist, informierte Pochhammer nach dem Eingang dieses Vorwurfs das Kontrollgremium sowie den Nominierungs- und Präsidialausschuss und leitete eine Untersuchung ein. Hintergrund sind entsprechende Vorgaben aus dem Kreditwesengesetz (KWG) und in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie den internen Regeln der Apobank. Zunächst befragte der Nominierungs- und Präsidialausschuss sämtliche amtierenden Vorstandsmitglieder im August sowie die Mitarbeiter, die mit der Auftragsvergabe an BCG befasst waren. Dann wurde eine externe Kanzlei zur unabhängigen Prüfung und juristischen Bewertung eingeschaltet.

Die Anwälte kamen nun zu dem Schluss, dass in der Empfehlung von Schellenberg für den Chefsessel durch BCG keine Umgehung der bankinternen üblichen Prozesse zu erkennen sei. Man habe sich für einen anderen, sachlich begründeten Weg entschieden. Ein Interessenkonflikt auf persönlicher oder sachlicher Ebene oder die Verschaffung eines Vorteils seien nicht erkennbar. Auch bei der Auftragsvergabe an BCG können die Juristen keinen Interessenkonflikt erkennen, da kein Näheverhältnis in persönlicher, beruflicher, finanzieller oder politischer Hinsicht bestehe. Eine Sprecherin der Apobank bestätigte, dass das Ergebnis einer unabhängigen Prüfung der Vorwürfe eines vermeintlichen Interessenkonflikts des Vorstandsvorsitzenden vorliegt: „Die Prüfung hat das klare Ergebnis gebracht, dass es keinerlei Anhaltspunkte für einen solchen Interessenkonflikt gibt.“

Nach einer missglückten IT-Umstellung 2020 steckt die Apobank in einer Krise und ist mehr mit sich selbst als mit ihren Kunden beschäftigt. Viele Vorstände kamen und gingen (vgl. BZ vom 13. September), seit März steht Schellenberg an der Spitze. Im Kontrollgremium löste Pochhammer Frank Ulrich Montgomery ab, obwohl viele auf den neu ins Kontrollgremium eingezogenen Gerhard Hofmann, Ex-Vorstand des BVR, gehofft hatten. Bis Jahresende will Schellenberg eine neue Strategie vorlegen. Geringere Kosten sowie eine Ausweitung des institutionellen Geschäfts und der Vermögensverwaltung dürften im Fokus stehen.

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