Harmonisierung der Bankenabwicklung geplant
ahe Brüssel
Die Eurogruppe verlangt ein einheitlicheres Vorgehen beim Umgang mit strauchelnden Banken, insbesondere bei der Abwicklung. Es soll ein Rahmen für das Krisenmanagement geschaffen werden, der für alle Arten von Banken geeignet sei, einschließlich für kleine und mittlere Banken, hieß es in einer Erklärung nach Beratungen der Finanzminister in Luxemburg. Nach dem Willen der Eurogruppe sollte die EU-Kommission nun Gesetzesvorschläge hierzu vorlegen, auf die sich die Mitgesetzgeber möglichst bis Anfang 2024 – also vor der nächsten Europawahl – verständigen sollten. Diese neuen Regeln sollten auch mit dem Rahmen für staatliche Beihilfen für Banken abgestimmt werden, den die EU-Kommission zurzeit überarbeitet.
Im Einzelnen einigte sich die Eurogruppe darauf, den Einsatz der nationalen Einlagensicherungsfonds in der Bankenunion zu harmonisieren. Dabei müsse allerdings auch eine „angemessene Flexibilität“ gewährleistet werden, um den Marktaustritt insolventer Banken so zu erleichtern, dass der Wert der Vermögenswerte erhalten bleibe, hieß es. Nationale Behörden sollten im Einzelfall mit harmonisierten Tests die geringsten Kosten ermitteln, die bei der Verwendung von Fondsgeldern anfielen. Zugleich verlangte die Eurogruppe einmal mehr, dass auch die Zielvorgaben der nationalen Bankinsolvenzgesetze harmonisiert werden müssten, um so eine grundsätzliche Konsistenz der Regelwerke innerhalb der Bankenunion zu erreichen.
Zu den Forderungen der Euro-Finanzminister gehört außerdem eine breitere Anwendung von Abwicklungsinstrumenten im Krisenmanagement – sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Dies gelte auch für kleinere und mittlere Banken, wenn die erforderlichen Mittel verfügbar seien. In der Erklärung wird hier insbesondere auf das Bail-in-Kapital MREL sowie auf von den Banken selbst finanzierte Sicherheitsnetze verwiesen.
Die Eurogruppe verwies darauf, dass trotz der geplanten stärkeren Harmonisierung im Krisenmanagement den Besonderheiten der nationalen Bankenmärkte gebührend Rechnung getragen wird. Dies gelte unter anderem für den Rahmen für institutsbezogene Sicherungssysteme, der beibehalten werde.