Hartes Ringen um EU-Vorgaben für Bankabwicklung

Börsen-Zeitung, 2.6.2012 fed Brüssel - Die EU-Richtlinie für das Krisenmanagement und die Abwicklung pleitebedrohter Banken liefert auch wenige Tage vor Veröffentlichung des Vorschlags der EU-Kommission reichlich Stoff für Kontroversen über viele...

Hartes Ringen um EU-Vorgaben für Bankabwicklung

fed Brüssel – Die EU-Richtlinie für das Krisenmanagement und die Abwicklung pleitebedrohter Banken liefert auch wenige Tage vor Veröffentlichung des Vorschlags der EU-Kommission reichlich Stoff für Kontroversen über viele Details. In einer aktualisierten, aber weiterhin vorläufigen Fassung haben die zuständigen EU-Beamten die Regeln, die bei künftigen Notlagen von Banken Steuerzahler entlasten und Gläubiger und Aktionäre stärker in die Pflicht nehmen sollen, erneut nachjustiert.So gibt es einen aktualisierten Vorschlag für den Aufbau der Rettungsfonds. In diese Geldtöpfe sollen alle Banken vorsorglich in einem Zeitraum von zehn Jahren 1 % der Summe aller durch die EU-Einlagensicherungsrichtlinie geschützten Einlagen ansparen. In der jüngsten Fassung sind nun Bedingungen für eine eventuelle Verlängerung der Einzahlphase definiert. Auf die Beträge soll zurückgegriffen werden, wenn eine Bank in Schieflage gerät und beispielsweise die Übertragung von Vermögenswerten in eine Bad Bank finanziert werden muss.Zudem wird darüber nachgedacht, die Vorgaben für den zeitlichen Fahrplan leicht zu ändern. Die künftige EU-Richtlinie sieht ein eigenes Kapitel vor (Bail-in), das sehr weitreichende Eingriffe in die Eigentumsrechte von Aktionären und Gläubigern der Krisenbanken erlaubt. Der bisherige EU-Entwurf sah vor, dass dieses Kapitel erst ab 2018 angewendet wird. Nun ist dieser Aufschub durch die Einfügung “spätestens” nachgebessert worden. EU-Kommissar Michel Barnier will den endgültigen Vorschlag nächsten Mittwoch vorlegen. Danach werden sich EU-Parlament und EU-Ministerrat damit befassen – und sicher noch viele Änderungen vornehmen.