Hartes Ringen um Trennbankenregeln

Einige EU-Staaten beraten über Verordnung oder Richtlinie - Parlament streitet über Aufsichtsspielraum

Hartes Ringen um Trennbankenregeln

In den Verhandlungen über europäische Regeln für komplexe Großbanken und die mögliche Separierung sensibler Aktivitäten (Bankenstrukturreform) treten die Meinungsunterschiede im EU-Parlament und im Ministerrat immer deutlicher hervor.fed Brüssel – Frankreich hat nach übereinstimmender Darstellung von Personen, die mit den Verhandlungen vertraut sind, erhebliche Vorbehalte gegen den Vorschlag der EU-Kommission und wehrt sich – auch mit Blick auf heimische Großbanken – gegen strenge Vorgaben für eine Abtrennung von Geschäften. Eine Gruppe von fünf Regierungen – neben Franzosen und Briten auch Schweden, Niederländer und Deutsche – wollen dem Vernehmen nach heute mit der lettischen Ratspräsidentschaft unter anderem darüber beraten, ob die vorgeschlagene EU-Verordnung in die Form einer EU-Richtlinie gewandelt werden sollte. Eine EU-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedeutet somit gleiche Vorgaben für alle. Eine EU-Richtlinie hingegen muss national umgesetzt werden und erlaubt – in begrenztem Maß – nationale Unterschiede.Die Europäische Zentralbank hält einen “konsistenten Ansatz” für unbedingt notwendig, um einheitliche Spielregeln zu garantieren. EZB-Vizepräsident Vítor Constâncio sagte: “Der Binnenmarkt für Finanzdienste erfordert ein einheitliches Regime im Umgang mit Banken, die ,too big to fail’ oder ,too complex to fail’ sind.” Die EZB begrüße daher sehr den Vorschlag der EU-Kommission, den Sachverhalt per Verordnung statt per Richtlinie regeln zu wollen. “Das wird ein Flickwerk womöglich inkonsistenter nationaler Rechtsrahmen verhindern, die der Fragmentierung im Binnenmarkt Vorschub leisten könnten und das Risiko regulatorischer Arbitrage in sich tragen.” Zudem würde das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Systeme die Arbeit der EZB als Aufsicht in der Bankenunion erheblich erschweren.Im EU-Parlament ist die Debatte nicht minder kontrovers. Der federführende Europaabgeordnete, der Konservative Gunnar Hökmark, hatte sich jüngst für eine enge Koppelung der Trennbankregeln an die Abwicklungs-Richtlinie ausgesprochen und großzügigere Schwellenwerte als die EU-Kommission empfohlen. Der sozialdemokratische Schattenberichterstatter Jakob von Weizsäcker wird nun mehrere Änderungen vorschlagen. Zum einen will er – in Anlehnung an ein Ampelmodell des lettischen Ratsvorsitzes – einen Bereich (rot) festschreiben, in dem die Abtrennung bestimmter Geschäfte von Banken ohne Ermessensspielraum der Aufsicht ausgelöst wird, falls zentrale Maßzahlen ein sehr hohes Risikoprofil anzeigen. Zugleich macht sich von Weizsäcker dafür stark, von Einheiten eines Bankkonzerns, der in und außerhalb der Bankenunion tätig ist, genug rechtliche Eigenständigkeit zu verlangen, damit die Behörden eine etwaige Abwicklung nicht unbedingt vom Sitz der Zentrale aus organisieren müssen.