CUM-EX

Hetzjagd

Mehrere Anbieter offener Immobilienfonds, so war dieser Tage zu lesen, haben 2018 fällige Ausschüttungen auf das alte Jahr vorgezogen. Vielen Kleinanlegern hätten wegen der Investmentsteuerreform sonst Nachteile gedroht. Weil diese Einkünfte noch...

Hetzjagd

Mehrere Anbieter offener Immobilienfonds, so war dieser Tage zu lesen, haben 2018 fällige Ausschüttungen auf das alte Jahr vorgezogen. Vielen Kleinanlegern hätten wegen der Investmentsteuerreform sonst Nachteile gedroht. Weil diese Einkünfte noch 2017 zugeflossen sind, wurden sie dem Zugriff des Fiskus entzogen.Wie ist dieses mutmaßlich kollusive Vorgehen von Fondsanbietern und Sparern (die haben die verfrühte Zahlung immerhin nicht abgelehnt und den Zweck der Übung wohl durchschaut) zu werten? Kluge Steuergestaltung? Oder Trickserei, Betrug, Ausplündern des Staates, Sittenwidrigkeit mit der Folge von Nichtigkeit und Schadenersatzpflicht, Wirtschaftsverbrechen?Derart schweres Geschütz wird ja von vielen Politikern, berufenen und weniger berufenen Experten sowie etlichen Medien in Sachen Cum-ex aufgefahren. Was dieser Vergleich soll? Er soll zeigen, dass die Abgrenzung zwischen salonfähigem Ausnutzen steuerrechtlicher Spielräume und potenziell kriminellem Handeln nicht nur bei Aktiengeschäften um den Dividendentermin ein schwieriges Unterfangen sein kann. Hier wie dort gibt es zwischen “eindeutig erlaubt” und “eindeutig verboten” eine breite Grauzone von Fallkonstellationen, bei denen sich trefflich über die Legalität streiten lässt – zumal dann, wenn eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch aussteht.Während eine klare Mehrheit der Meinungsbildner mit der “pfiffigen” Umgehung der Fondsbesteuerung zulasten des Fiskus – und damit zulasten der anderen Steuerzahler – kein Problem haben dürfte, findet gegen Banken, die unter Cum-ex-Generalverdacht gestellt sind, eine öffentliche Hetzjagd statt. Aktuell ist erneut M. M. Warburg in die Schusslinie geraten. Das Hamburger Bankhaus sieht sich als Opfer einer “medialen Rufmordkampagne” (vgl. BZ vom 17. Januar). Tatsächlich scheint “Unschuldsvermutung” im Kontext mit dem “größten Steuerraub in der deutschen Geschichte”, wie einst getitelt wurde, ein Fremdwort zu sein. Auf wackliger rechtlicher Basis wird vorverurteilt, dass sich die Balken biegen. Und wenn als “Betrugsschaden” – ohne dass es einen verurteilten Betrüger gäbe! – eine neue amtliche Zahl von 5,3 Mrd. Euro kursiert, verbreiten auch als seriös geltende Medien wie die “Tagesschau” locker-flockig, der Skandal sei “sehr viel größer” als bisher bekannt. Dabei hatten doch die Grünen schon immer gewusst, dem Staat seien 12 Mrd. Euro vorenthalten worden. Zu schweigen von den mindestens 31,8 Mrd. Euro, die an der Uni Mannheim “exklusiv” errechnet wurden. Aber vielleicht waren das ja alternative Fakten.