Hintertürchen nach Karlsruhe
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Vor allem gegen den Hauptangeklagten hat das Landgericht Frankfurt am Donnerstag ein ungewöhnlich hartes Urteil gefällt. Angesichts der hohen Beute war zwar zu erwarten, dass der Fondsmanager nicht mit einer Bewährung davonkommen würde. Sollte das Urteil jedoch rechtskräftig werden, wäre der 45-jährige Familienvater aufgrund der angeordneten Vermögensabschöpfung auch finanziell ruiniert – selbst wenn er mit etwas Glück schon nach 15 Monaten aus der Haft entlassen würde.
Doch mit der Entscheidung, die Höhe des einzuziehenden Vermögens nach dem Modell der Anklage zu berechnen, hat das Gericht ein Hintertürchen für einen möglicherweise erfolgreichen Gang zum Bundesgerichtshof offen gelassen. Seit der Reform von 2017 ist das Instrument der Vermögensabschöpfung ein populärer Zankapfel unter Strafrechtlern. Die Vorgabe, dass sie keinen Strafcharakter haben dürfe, ist hier offensichtlich nicht erfüllt. Bei dem Hauptangeklagten und der Firma des Mitangeklagten müsste ja ein Vielfaches dessen eingezogen werden, was erbeutet wurde. Kaum vorstellbar, dass dagegen nicht Rechtsmittel eingelegt werden – das Ergebnis könnte auch für die im Fokus des Cum-ex-Komplexes stehende Privatbank M.M. Warburg richtungsweisend sein.