Finanzmarktregulierung

Hoffnung auf flexible Regeln für Kreditfonds

Die Fondsbranche hofft, dass bei der Umsetzung der EU-Richtlinie für alternative Investmentfonds Spielräume für das Anlageformat Kreditfonds erhalten werden.

Hoffnung auf flexible Regeln für Kreditfonds

Ruf nach flexiblen Regeln

In Berlin steht Umsetzung der EU-Vorgaben für Kreditfonds an

Mit der Neufassung der EU-Richtlinie über alternative Investmentfonds (AIFMD II) haben Europas Gesetzgeber Kreditfonds den regulatorischen Ritterschlag erteilt. Nun hoffen Fondsbranche und Investoren, dass bei der Umsetzung in nationales Recht flexible Lösungen für das Fondsformat erlaubt werden.

fed Frankfurt

Vor wenigen Wochen haben EU-Parlament und Ministerrat die Novelle der EU-Richtlinie über alternative Investmentfonds beschlossen. AIFMD II schafft die Grundlage dafür, dass ein effizienter Binnenmarkt für Kreditfonds entstehen kann. Branchenexperten sprechen vom „regulatorischen Ritterschlag“ für Kreditfonds – einem Anlageformat, in das in den vergangenen Jahren immer mehr Kapital geflossen ist.

Nun richten sich die Blicke von Fondsbranche und Investoren auf einerseits die Präzisierung der EU-Vorgaben durch die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA und andererseits auf die Umsetzung der europäischen Vorgaben in nationales Recht, in Deutschland auf dem Wege von gesetzlichen Anpassungen am Kapitalanlage-Gesetzbuch, dem KAGB.

Vermögende Privatanleger

„Wir setzen uns bei der Umsetzung der AIFM-Richtlinie für flexible Lösungen bei der Darlehensgewährung über Fonds ein, um der Zielsetzung der Kapitalmarktunion zur Schaffung alternativer Finanzierungsquellen für die Realwirtschaft gerecht zu werden“, sagt Peggy Steffen, Leiterin Risikomanagement beim deutschen Fondsverband BVI. Ein Wunsch an den Bundestag lautet, die gesetzlichen Weichen so zu stellen, dass sich auch Privatanleger in Kreditfonds engagieren können, nicht nur Institutionelle. Es geht dabei um wohlhabende Privatinvestoren mit einem disponiblen Anlagebudget von mindestens 50.000 Euro.

Eltif als Hülle

Für die Investments dieser vermögenden Privaten bietet sich das – ebenfalls gerade in Europa neu regulierte – Fondsformat Eltif als geeignete Hülle an. Denn durch die Eltif-II-Regeln, die seit Mitte Januar Anwendung finden, sind mehrere regulatorische Hindernisse, zum Beispiel sehr hohe Schwellen der Mindestanlage, beseitigt und durch das Prinzip der Geeignetheitsprüfung abgelöst worden.

Der neue Eltif, der an Privatanleger vertrieben werde, erlaube nur eine Darlehensgewährung als Beimischung, erläutert Fondsexpertin Steffen. „Mit der Umsetzung des AIFMD-Reviews besteht die Möglichkeit, künftig auch in Deutschland Publikumsfonds mit einer Hauptanlagestrategie als Darlehensfonds zuzulassen.“ Dies würde „den Fondsstandort Deutschland im Wettbewerb mit anderen Märkten stärken und auch Privatanlegern zusätzliche Renditechancen ermöglichen“.

In der Tat geht das Geschäft mit Kreditfonds gegenwärtig größtenteils an Deutschland vorbei. Bislang werden deutsche Unternehmen fast ausschließlich von ausländischen Kreditfonds mit Darlehen versorgt. „Aktuell werden die mit Abstand meisten Kreditfonds in Europa in Luxemburg aufgelegt – unter anderem wegen der steuerlichen Behandlung“, berichtet Steffen.

Bedingungen für offene Fonds

Ein anderes Thema sind die Bedingungen, unter denen offene Fonds Darlehen gewähren dürfen. Die ESMA werde im vierten Quartal 2024 Vorschläge dazu unterbreiten, unter welchen zusätzlichen Bedingungen offene Fonds Darlehen gewähren dürfen, sagt die BVI-Expertin Steffen. „Da geht es dann insbesondere um Vorgaben zum Liquiditätsmanagement, weil die Darlehensgewährung als illiquide Assetklasse in einem offenen Fonds strengeren Regeln unterliegen muss.“

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