Höhere Kapitalerträge für Versicherer gesucht

Anlagenverordnung wird reformiert

Höhere Kapitalerträge für Versicherer gesucht

wf Berlin – Mit neuen Anlagevorschriften will die Bundesregierung Versicherern in der Niedrigzinsphase ertragreichere Investments ermöglichen. Dazu sollen Kapitalanlagen in Infrastruktur künftig leichter werden. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung der Anlagenverordnung für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds hervor, den die Bundesregierung zur Konsultation in die Branche gegeben hat. Einschränkungen befürchtetZugleich werden mit der Novelle die Anlagevorschriften an die neue Systematik des Kapitalanlagengesetzbuchs angepasst, das seit Sommer 2013 in Kraft ist. Unterschieden wird dort zwischen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und alternativen Investmentfonds (AIF). In der Branche besteht indessen die Sorge, dass mit den neuen Vorschriften für Fonds eine Reihe von bisher möglichen Kapitalanlagen künftig eingeschränkt sein werden, sollten die Pläne so verwirklicht werden.So dürfen nach der bisherigen Anlageverordnung 5 % der Mittel in Hedgefonds investiert werden, weitere 5 % in strukturierte Produkte mit Rohstoffrisiken. Künftig sollen nur insgesamt 7,5 % in AIFs gebunden sein dürfen, einschließlich der direkten und indirekten Anlagen in strukturierte Produkte, deren Ertrag oder Rückzahlung aus Hedgefonds oder Rohstofffonds stammt. Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) will in der Konsultation eine höhere Quote fordern, sagte BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer der Börsen-Zeitung. Zugleich wies Dornseifer darauf hin, dass es zahlreiche geografische, quotale und sonstige Beschränkungen für die Investitionen in AIFs gebe. So sei eine Voraussetzung für den Erwerb, dass die AIFs in der EU aufgelegt sind oder von einem im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässigen Manager verwaltet werden. Fonds aus den USA oder Asien wären demnach für Versicherer ausgeschlossen.Zudem sollen Investments nur in Fonds mit Volllizenz nach dem Kapitalanlagegesetzbuch zulässig sein. Kleinere Fonds, die nur der Registrierungspflicht unterliegen, fallen demnach durch den Rost. Die Schwelle liegt bei 500 Mill. Euro Investment ohne Hebelfinanzierung oder 100 Mill. Euro mit Hebel. Dornseifer plädiert dafür, die Strukturierung des Portfolios weniger der Aufsicht und stärker den Versicherern zu überlassen, wie es der Geist von Solvency II mit dem Prinzip der “prudent person” vorsehe. Eine breitere Palette sollte dann möglich sein, wenn eine angemessene Eigenmittelunterlegung für die jeweilige Anlage nachgewiesen werde. Investition in DarlehenZugunsten von Infrastrukturinvestitionen werden mit der Novelle die Anlagemöglichkeiten in Unternehmensdarlehen erleichtert. Auch hier gelten geografische Einschränkungen für den Sitz der Infrastrukturgesellschaft. Außerdem werden Darlehen an neu gegründete Unternehmen und an Unternehmen mit einer Bonität unterhalb der Investment-Grade-Ebene, also in High-Yield-Bonds, erlaubt.