IDW für Sonderprüfungen gegen Geldwäsche

Wirtschaftsprüfer sehen Defizit in Nichtfinanzsektor

IDW für Sonderprüfungen gegen Geldwäsche

fir Frankfurt – Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) plädiert angesichts der zersplitterten Aufsichtsstruktur in der Geldwäschebekämpfung in Deutschland für einen verstärkten Austausch zwischen den verschiedenen Aufsehern und die Möglichkeit von Sonderprüfungen. Anders als im Finanzsektor liege die Kontrolle im Nichtfinanzsektor klar im Argen, befindet das IDW. Wie der Skandal um Wirecard gezeigt habe, seien die Verantwortlichkeiten für die Geldwäscheaufsicht in Teilen nicht klar genug abgegrenzt.”Während die Zuständigkeit für die Wirecard Bank unbestritten bei der BaFin liegt, bestanden bei der Wirecard AG bis zuletzt Auslegungsfragen und Diskussionen”, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Positionspapier. Darin unterstützt das IDW die Initiativen der Europäischen Union zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung wie die Schaffung einer auf europäischer Ebene angesiedelten Behörde, die Harmonisierung der rechtlichen Vorgaben mittels EU-Verordnung sowie einen verstärkten Informationsaustausch. Darüber hinaus sieht es seinen Beitrag zur Verbesserung der Kontrolle im Nichtfinanzsektor im Einsatz von unabhängigen Wirtschaftsprüfern, die in Sonderprüfungen der Frage nachgehen, ob geldwäscherechtliche Anforderungen eingehalten werden. Erwogen werden könne dem IDW zufolge, ob die gesetzliche Jahresabschlussprüfung bei bestimmten Verpflichteten um eine Geldwäscheprüfung erweitert werde, so wie es bereits im Finanzsektor gang und gäbe sei.Nach dem Geldwäschegesetz sind unter anderen Banken, Notare, Wirtschaftsprüfer, Glücksspiel-Anbieter, Autohändler und Immobilienmakler zu bestimmten Tätigkeiten verpflichtet. Dazu zählt etwa, die Identität ihrer Kunden festzustellen und bei Transaktionen im Zweifelsfall Verdachtsmeldungen an die Meldestelle des Bundes, FIU, abzugeben.