Wirtschaftsprüfung

IDW mahnt Regeln zur grünen Bilanzierung an

Vor allem die Vielfalt grüner Finanzprodukte stelle Bilanzierende und deren Abschlussprüfer vor Herausforderungen. Deren Bilanzierung sei „bislang wenig Beachtung geschenkt“ worden, mahnt die Wirtschaftsprüfer-Lobby.

IDW mahnt Regeln zur grünen Bilanzierung an

bn Frankfurt – Die Wirtschaftsprüfer-Lobby mahnt eine Debatte über die Bilanzierung grüner Finanzinstrumente an. Klare Regeln würden benötigt, hat am Mittwoch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) erklärt. Vor allem die Vielfalt grüner Finanzprodukte stelle Bilanzierende und deren Abschlussprüfer vor Herausforderungen. Inzwischen sei eine Vielzahl unterschiedlich ausgestalteter grüner Finanzierungen am Markt, deren Bilanzierung „bislang wenig Beachtung geschenkt“ worden sei.

Die Prüferbranche spürt nicht zuletzt den Druck ihrer Kunden. Allerorten werde mehr Nachhaltigkeit propagiert; wie die entsprechenden Anforderungen aber bilanziell darzustellen seien, darauf wolle sich kein Prüfer festlegen lassen, heißt es aus der Vorstandsetage einer deutschen Bank. Auf die Mitglieder des IDW kommt auch die Aufgabe zu, schon ab August die Umsetzung der Offenlegungsverordnung sowie ab 2024 der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu prüfen.

Einstweilen beginnen die Probleme aber schon bei der Frage, wie ein grüner Kredit zu bilanzieren ist, etwa im Falle von Forderungen, deren Zinssatz davon abhängt, ob der Schuldner ein oder mehrere Nachhaltigkeitsziele erreicht. Derzeit enthalten weder die internationalen Bilanzierungsregeln IFRS noch das Handelsrecht Vorschriften, welche sich speziell mit der Bilanzierung grüner Finanzinstrumente auseinandersetzen, wie das IDW erklärt. Aus Investorensicht stehe vor allem die Würdigung der Zahlungsstrombedingung im Zuge der Klassifizierung grüner finanzieller Vermögenswerte nach IFRS 9 im Fokus, „weil damit insbesondere über eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten entschieden wird“. Auf der Passivseite sei die Analyse auf eingebettete und abspaltungspflichtige Derivate für die Emittenten grüner Finanzierungen besonders relevant.

Das IDW legte zur Wochenmitte ein knapp 30 Seiten starkes Papier zur Bilanzierung grüner Finanzierungen vor, um die momentanen Herausforderungen aufzuzeigen und „erste Anregungen für eine weitergehende Diskussion“ zu liefern. Diese Debatte sei „unter Beteiligung der verschiedenen Adressatengruppen der Rechnungslegung und auch der Ersteller solcher Informationen dringend zu führen“, damit eine transparente und vergleichbare Darstellung grüner Finanzinstrumente in den Abschlüssen gewährleistet sei, erklärt IDW-Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann. Es sei im Interesse aller Beteiligten, dass der Gesetzgeber für Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Kapitalmarkt sorge. Die Notwendigkeit ergebe sich unter anderem aus Bedenken wegen möglicher Reputationsrisiken, wegen Ungewissheit über die Art finanzierbarer Projekte und auch wegen potenziell kostspieliger Berichtsverfahren und externer Prüfungen.