ING erhebt Strafzins ab 50.000 Euro
fir Frankfurt
– Privatkunden der ING in Deutschland zahlen künftig Strafzinsen für Einlagen ab 50000 Euro. So senkt die Bank den Freibetrag, ab dem Neukunden das Verwahrentgelt in Höhe von 0,5% auf Einlagen zahlen müssen, von 100000 auf 50000 Euro. Vom 6. Juli an werde diese Grenze für alle neu eröffneten Giro- und Tagesgeldkonten gelten. Auch für Bestandskunden wird der halbierte Freibetrag eingeführt: Kunden, die über mindestens 50000 Euro verfügten, würden von Juli an angeschrieben und gebeten, der Einführung des Verwahrentgelts zuzustimmen, teilte die ING am Montag mit.
Gut 700000 Betroffene
Betroffen sind der Bank zufolge rund 8% der 9 Millionen Kunden – also etwa 720000. Gelten werde die neue Grenze für sie ab 1. November. „Bisher haben wir die Kosten, die durch sinkendende Zinsmargen und den negativen Einlagenzins der EZB entstehen, durch unser bestehendes Produktportfolio weitgehend ausgleichen können. Allerdings steigen die Einlagen weiter“, wird ING-Deutschlandchef Nick Jue zitiert. Die Bank sehe sich deshalb, und auch weil viele Wettbewerber bereits Strafzinsen für Retail-Einlagen über 50000 Euro erhoben hätten, genötigt, den Negativzins der EZB weiterzugeben, hieß es ferner.
Alternativen zum Einlagengeschäft solle das Wertpapiersparen bieten, so Jue. Im ersten Quartal sei die Zahl der Depots bei der ING in Deutschland um 100000 auf insgesamt 1,8 Millionen gestiegen. Die Zahl der Wertpapiersparpläne habe sich seit dem Jahreswechsel von 573000 auf jetzt nahezu 1 Million erhöht.
Die ING hatte erst im vergangenen November angekündigt, bei Neukunden Negativzinsen auf Guthaben ab 100000 Euro einführen zu wollen. Für entsprechende Giro-, Basis- und Tagesgeldkonten würden ab Februar 0,5% Verwahrentgelt fällig, hieß es damals (vgl. BZ vom 5.11.2020). Als Begründung führte die ING den Niedrigzins und den harten Wettbewerb ins Feld.
Die ING hatte im vergangenen Jahr auch Gebühren für Girokonten eingeführt. Wer mindestens 28 Jahre alt ist und weniger als 700 Euro Geldeingang pro Monat auf dem Konto verzeichnet, muss 4,90 Euro pro Monat zahlen. Erkenntnissen von „Finanz-Szene.de“ zufolge hat ING dies aber wegen des jüngsten BGH-Urteils ausgesetzt. Das Institut strafft ferner sein Retailgeschäft. So kündigte ING vor Kurzem an, das Privatkundengeschäft in Frankreich einer Überprüfung zu unterziehen. Zuvor hatte die Bank den Rückzug aus dem Retailmarkt in Tschechien und in Österreich bekannt gegeben.