Cum-ex

Johannemanns Rolle bei Maple Bank bleibt unklar

Mitwisser oder Opfer von Fehlinformation durch seine Mandantin? Wie weit der Freshfields-Partner Ulf Johannemann in die „German-Pair-Strategie“ der Maple Bank eingeweiht war, steht nicht fest.

Johannemanns Rolle bei Maple Bank bleibt unklar

lee Frankfurt

Die Rolle des Freshfields-Partners Ulf Johannemann bei den Cum-ex-Geschäften der Maple Bank bleibt undeutlich. Am Montag wurde ein auf Steuerstrafrecht spezialisierter Anwalt als Zeuge vernommen, den Johannemann Mitte 2012 hinzugezogen hatte. Den im Verlauf des Prozesses entstandenen Eindruck, dass dem Freshfields-Partner zu diesem Zeitpunkt bereits klar war, dass sich seine Mandantin auf strafrechtlich dünnem Eis befand, relativierte die Zeugenaussage. Tatsächlich habe Johannemann sich hinsichtlich der Frage beraten lassen, wie seine Mandantin das Auskunftsersuchen des Frankfurter Finanzamts zum Ergebnis der Betriebsprüfung beantworten solle.

Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat sich die Maple Bank für die Veranlagungsjahre 2006 bis 2015 insgesamt 366,6 Mill. Euro Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge erstatten lassen, die sie nie gezahlt hat (Az.: 5/24 KLs 17/19). Dafür nutzten die Banker falsche Steuerbescheinigungen, die sie durch Kreisgeschäfte mit ihren ausländischen Schwestergesellschaften auf der Handelsplattform Eurex tätigten. Obwohl die im Rahmen der sogenannten German-Pair-Strategie ge­tätigten Geschäfte zuvor abgesprochen waren, berief sich die Bank auf die Anonymität des Marktes und verwies darauf, dass die Eurex als Gegenpartei der Geschäfte fungierte.

Johannemann hatte 2012 im Kollegenkreis und auch in seiner Vernehmung im Jahr 2019 beteuert, dass ihn die Maple-Manager zunächst nicht darüber informiert hätten, dass die Geschäfte nicht gänzlich anonym waren. Das Hinzuziehen des Steuerstrafrechtlers könnte daher auf eine Reaktion auf diese ihm bis dahin vorenthaltene Information hindeuten. Dieser riet Johannemann jedoch offenbar davon ab, das Finanzamt über die möglichen Absprachen zu informieren. „Der Bundesfinanzhof verlangt die Angabe von Tatsachen. Die Möglichkeit von Absprachen ist keine Tatsache“, fasste er seine damalige Position am Montag zusammen.