Kapitalmarktunion bleibt eine große Baustelle

EU-Kommission dringt auf schnellere Umsetzung der Gesetzesinitiativen - Neue Vorschläge zu Covered Bonds und Investmentfonds

Kapitalmarktunion bleibt eine große Baustelle

Die EU-Kommission hat drei weitere Gesetzesvorschläge zur Kapitalmarktunion vorgelegt, die vor allem die Covered-Bond-Märkte voranbringen sowie Hemmnisse für grenzüberschreitende Geschäfte abbauen sollen. Die Behörde will die Umsetzung der Kapitalmarktunion noch vor der Europawahl 2019 abschließen. ahe Brüssel – Die EU-Kommission drängt das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten, die Gesetzesinitiativen zur Kapitalmarktunion schneller als bisher anzunehmen und umzusetzen. Spätestens bis zur Europawahl 2019 müssten die Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen sein, betonte EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis unter anderem mit Blick auf den Brexit. Nachdem die Brüsseler Behörde bereits in der vergangenen Woche einen neuen Gesetzesvorschlag zur Crowdfunding-Regulierung sowie Aktionspläne zu den Themen Fintech und nachhaltige Finanzierung vorgelegt hatte, ergänzte sie das Paket nun mit drei weiteren Vorschlägen: Dabei geht es darum, den Markt für gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bonds) weiter voranzubringen, den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds zu erleichtern sowie Hürden bei grenzüberschreitenden Forderungs- und Wertpapiergeschäften abzubauen.Seit dem Start der Kapitalmarktunion 2015 hat die EU-Kommission nun zwölf Gesetzesinitiativen ausgearbeitet, die die Möglichkeiten von Finanzierungen außerhalb des Bankensektors verbessern sollen. Von diesen wurden bisher nur drei von den EU-Mitgesetzgebern auch angenommen. “Wenn wir bis 2019 eine echte Kapitalmarktunion in Europa verwirklichen wollen, müssen wir in drei Bereichen Fortschritte erzielen: europäische Gütesiegel und Pässe für Finanzprodukte, Harmonisierung und Vereinfachung der Vorschriften im Hinblick auf eine Vertiefung der Kapitalmärkte sowie kohärentere und wirksamere Aufsicht”, sagte Dombrovskis, der die vorerst letzten neuen Vorschläge zur Kapitalmarktunion für Mai ankündigte.Den geplanten Ausbau der Covered-Bond-Märkte begründet die EU-Kommission damit, dass diese Finanzinstrumente nicht nur kostengünstig, sondern auch besonders sicher seien. Zudem sind die europäischen Banken hier weltweit führend. Derzeit entfallen 84 % der weltweit ausstehenden Beträge auf Europa. Die größten Märkte für Covered Bonds sind Deutschland und Dänemark vor Frankreich, Spanien und Schweden (siehe Grafik). Die EU-Kommission würde das Instrument gerne auch auf bislang weniger entwickelte Märkte ausweiten.Mit einer Richtlinie und einer Verordnung werden nun unter anderem die strukturellen Merkmale des Instruments sowie Aufgaben und Pflichten der Aufsicht definiert. Zudem werden Regeln für die Inanspruchnahme eines europäischen Gütesiegels festgelegt. Die Vorschläge werden nach Berechnungen der EU-Kommission für Kreditnehmer jährliche Kostenersparnisse von 1,5 Mrd. bis 1,9 Mrd. Euro bringen.Lob kam vom Verband deutscher Pfandbriefbanken. Der Richtlinienvorschlag sei wie erwartet “prinzipienbasiert” und führe alle wesentlichen Qualitätsmerkmale von Covered Bonds auf, erklärte Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Die Vorschläge forderten ein Minimum an Harmonisierung und ließen ausreichend Raum für den Erhalt nationaler Besonderheiten. Lediglich die Anforderungen an die Deckungsfähigkeit von Aktiva hätten aus Sicht der Pfandbriefbanken detaillierter und strikter ausfallen können.Auch das Potenzial von Investmentfonds, die in der EU aktuell ein Marktvolumen von 14,3 Bill. Euro haben, sieht die EU-Kommission noch längst nicht ausgereizt. Sie verweist darauf, dass aktuell nur 37 % der OGAW-Fonds und 3 % der alternativen Investmentfonds (AIF) für den Vertrieb in mehr als drei Mitgliedstaaten registriert sind.Verbessert werden soll nun – ebenfalls über eine Richtlinie und eine Verordnung – die Transparenz. Vertriebsanforderungen und behördliche Gebühren in unterschiedlichen Staaten werden aneinander angeglichen, und es wird eine bessere Überwachung durch die Aufsichtsbehörde ESMA eingeleitet. Zudem werden die Voraussetzungen, unter denen Fonds sich aus einem nationalen Markt zurückziehen können, harmonisiert. Der deutsche Fondsverband BVI bewertete diese Vorschläge aber als “enttäuschend”.Die Kommission schaffe damit neue Barrieren. So solle ein Assetmanager einen Fonds erst dann wieder vom Markt nehmen können, wenn dieser in einem Land maximal zehn Anleger habe, die insgesamt weniger als 1 % des verwalteten Vermögens hielten. Der dritte Gesetzesvorschlag nimmt die Vorschriften für grenzüberschreitende Forderungs- und Wertpapiergeschäfte ins Visier. Unter anderem will die EU-Kommission hier Rechtssicherheit schaffen und klären, welches nationale Recht – beispielsweise bei Streitfällen – Anwendung findet.