Kein Aufschub für Identifikationscode
dm Frankfurt – Ab dem 3. Juli müssen alle Marktteilnehmer und Emittenten, auch die außereuropäischen, deren Wertpapiere in der Europäischen Union gehandelt werden, den Identifikationscode LEI vorweisen können. Dies hat die Europäische Marktaufsicht ESMA am Mittwoch erklärt. Die nationalen Aufsichtsbehörden sollten die Umsetzung der LEI-Pflicht nicht mehr nur beobachten, sondern auch Maßnahmen ergreifen, allerdings nach dem Prinzip der “Verhältnismäßigkeit”. Dazu werde ein Aktionsplan entwickelt. Eugene Ing von der weltgrößten LEI-Ausgabestelle GMEI, die zum US-Abwickler DTCC gehört, sieht ferner viel Potenzial im Einsatz von LEIs in Unternehmensprozessen.—– Bericht Seite 3- Wertberichtigt Seite 6