Kein Begräbnis erster Klasse

Fondsanbieter: Unter dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch können geschlossene Fonds gut bestehen

Kein Begräbnis erster Klasse

tl München – Viele Anbieter geschlossener Fonds sehen in dem am 22. Juli in Kraft getretenen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) keine Gefahr für ihr Geschäft. Im Gegenteil. “Es ist eine längst überfällige Anpassung an internationale Standards”, sagt Dirk Hasselbring von Hamburg Trust. Entspannt sehen die neue Welt in erster Linie die Gesellschaften, die als Banktöchter schon seit längerem in die Reporting- und Risikomanagementstrukturen ihrer Mütter eingebunden sind. Aber auch Erfahrungen aus dem Ausland und mit internationalen Kooperationspartnern wie bei Hamburg Trust verringern den Zusatzaufwand, der für die Erfüllung des KAGB notwendig ist.Auch Unsicherheiten über die Auslegung des KAGB halten Henning Klöppelt von Warburg-Henderson und Hasselbring bei einem solchen umfangreichen Gesetzeswerk für ganz normal. “Es gibt keine unüberwindlichen Hindernisse”, ist Klöppelt überzeugt. “Positiv ist das einheitliche europäische Rahmenwerk.” Hamburg Trust geht zweistufig vor und hat bei der Finanzaufsicht BaFin zuerst die Geschäftsleiterprüfung beantragt und auch bestanden. “Im September haben wir dann die Lizenz für die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) beantragt.”Hasselbring erwartet durch das KAGB nicht nur eine Konsolidierung des Marktes bei den Anbietern, sondern auch bei den Vertrieben. “Sie sind bei der Beratung des Kunden das schwächste Glied.” Notwendig sei ein Reporting für jeden einzelnen Mietvertrag und die Erneuerung des Geschäftsplans alle ein bis zwei Jahre. Dieser müsse dann auch den Anlegern zur Verfügung gestellt werden. Dazu komme eine quartalsweise Berichterstattung. Bei Hamburg Trust werde das bereits so gemacht.Klöppelt weist noch auf Herausforderungen durch das neue KAGB für institutionelle Anleger, speziell Versicherer hin. So müsste die Anlageverordnung (AnlV) entsprechend angepasst werden. Daher wäre eine intensive Zusammenarbeit der Versicherungsaufsicht mit der Investmentaufsicht sinnvoll. “Sobald Solvency II in Kraft tritt, stellt sich dieses Problem allerdings nicht mehr”, sagt Klöppelt. “Denn unter der neuen Regulierung gibt es keine AnlV mehr.” Nach Beobachtung von Georg Reul von KGAL verunsichert Solvency II die Versicherer, weil die Auswirkungen auf die Eigenkapitalunterlegung und die Gestaltung von Transaktionen noch unklar sind. “Einige Versicherer wollen sich nur in einem Segment mit niedrigen Risiken engagieren. Anderen wiederum kommt es ausschließlich auf die Qualität der Objekte an.” KGAL sieht ihre Chancen bei Büros in den Top-7-Städten sowie Fachmarkt- und Stadtteilzentren auch in B-Städten. “Die problemlosen Toplagen kaufen die Versicherer selbst. Dafür brauchen sie uns nicht”, sagt Reul. Für Angelika Kunath vom Fondshaus Hamburg Immobilien sind Stiftungen eine interessante Zielgruppe für geschlossene Fonds, die es auszubauen gilt. “Bisher haben etwa 50 Stiftungen einen oder mehrere unserer Fonds gezeichnet.” Auf sie entfallen etwa 15 bis 20 % des gesamten Fondskapitals. “Die meisten Stiftungen haben eine extrem konservative Anlagestrategie, merken aber jetzt, dass sie diese im Niedrigzinsumfeld nicht fortsetzen können, wollen sie ihren Auftrag weiter erfüllen.” Manche Stiftungen haben gar keine Immobilien, während die Hamburger Körber-Stiftung gerade kundtat, ihr gesamtes Kapital in Immobilien umschichten zu wollen – sicher ein Extrembeispiel.Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) hat 4 % ihres Kapitals von 2 Mrd. Euro in geschlossenen Immobilienfonds angelegt. “Die weichen Kosten stehen bei diesem Vehikel den eingesparten Verwaltungskosten gegenüber”, beschreibt Michael Dittrich von der DBU den Abwägungsprozess. Die DBU investiert 1 bis 3 Mill. Euro pro Fonds und erwartet laufende Ausschüttungen von 5 bis 6 %. Auch die SEB Asset Management wendet sich mit dem neuen “SEB Konzept Stiftungsfonds” speziell an Stiftungen, allerdings mit einem offenen Fonds.