Klage gegen Boni-Deckel vor dem Scheitern

EU-Anwalt weist britische Bedenken zurück

Klage gegen Boni-Deckel vor dem Scheitern

fed Brüssel – Die britische Regierung muss eine empfindliche Niederlage vor dem EU-Gerichtshof fürchten. Denn der EU-Generalanwalt hat die Gründe, mit denen London die Beschränkung von Bonuszahlungen an Bankmanager wieder aufheben lassen wollte, zurückgewiesen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle folgt das Gericht in seinem Urteil, das in wenigen Monaten erwartet wird, den Schlussanträgen.Der Generalanwalt unterstrich gestern die Auffassung, dass die EU-Vorschriften, die den Wert von Bonuszahlungen an Banker im Verhältnis zu deren Grundvergütung begrenzen, “rechtmäßig sind”. Im Rahmen der politisch verabschiedeten EU-Kapitalrichtlinie (CRD/CRR IV) wird verlangt, dass die variable Entlohnung der Führungskräfte von Kreditinstituten deren Festgehalt nicht überschreiten darf (1:1-Regelung). Sofern die Hauptversammlung zustimmt, ist es möglich, dass die Boni das Doppelte des Fixums betragen (1:2).Darüber hinaus dürfen leistungsbezogene, variable Vergütungen selbst dann nicht steigen, wenn die Anteilseigner zustimmen. Geregelt ist im Rahmen der EU-Kapitalverordnung zudem, dass Banken auf Anfrage die Gesamtvergütung aller Mitglieder ihrer Führungsriege offenlegen und über sehr hohe Managergehälter berichten müssen.Mit den Vorgaben will die EU verhindern, dass die Entlohnung Anreize für Manager liefert, kurzfristig besonders hohe Risiken einzugehen, die im ungünstigen Fall die Stabilität des Finanzsystems bedrohen.Die britische Regierung spricht der EU das Recht ab, solche Regeln zu erlassen, und hält sie zudem für unangemessen und mit dem Datenschutz unvereinbar. Der EU-Generalanwalt widerspricht diesen Vorwürfen. Er verweist darauf, dass “sich der variable Bestandteil der Vergütung unmittelbar auf das Risikoprofil der Finanzinstitute auswirkt” und daher durch ihn die “Stabilität der Finanzmärkte in der Union beeinträchtigt werden” kann.Erwartungsgemäß wird die Rückweisung der britischen Klage durch den Generalanwalt von vielen Europaabgeordneten beklatscht. “Anstatt die obskuren Gehälter der Bankmanager der Londoner City blind zu verteidigen, sollte die britische Regierung besser mehr Energie und Leidenschaft an den Tag legen, um robuste Regeln für den Finanzsektor im EU-Recht zu verankern”, kommentiert der grüne Finanzexperte Sven Giegold.Syed Kamall, der Vorsitzende der britischen Konservativen im EU-Parlament, hält derweil dagegen: Die Positionierung des EU-Anwalts in Sachen Banker-Boni riskiere, einen weiteren Keil zwischen das Vereinigte Königreich und die EU zu treiben. Er warnt vor negativen Auswirkungen auf die Londoner City und die öffentliche Meinung auf der Insel.