Klage gegen Finanzministerium
sp Berlin
Die Verbraucherschutzorganisation Finanzwende hat am Freitag eine Klage gegen das Bundesfinanzministerium beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht und will sich so Zugang zu Informationen über die Kontakte von Finanzminister Olaf Scholz zu Lobbyverbänden und zur Finanzwirtschaft verschaffen. Die gemeinnützige Gesellschaft, die vom ehemaligen finanzpolitischen Sprecher der Grünen, Gerhard Schick, ins Leben gerufen wurde, habe Anfang Juni die Herausgabe aller dienstlichen Kontakte des Ministers und seiner Staatssekretäre sowie parlamentarischer Staatssekretäre beantragt, was vom Ministerium Anfang August und Ende September jeweils per Bescheid abgelehnt wurde, heißt es in der Klagebegründung. Die Ablehnung des Informationszugangs sei rechtswidrig erfolgt, heißt es weiter. Bei den Terminen des Ministers handele es sich um amtliche Informationen, auf die Finanzwende nach dem Informationsfreiheitsgesetz Anspruch habe, begründet die Organisation die Klage. Finanzwende will unter anderem wissen, wann und auf welche Art Scholz mit Fachverbänden aus der Banken- und Versicherungsbranche sprach und welche Kontakte er zu Aktionärsvertretern sowie Firmen wie Allianz, BlackRock, der Deutschen Bank und auch Wirecard hatte.
„Es geht an dieser Stelle um ein Mindestmaß an Transparenz“, sagte Finanzwende-Referent Marcus Wolf der Nachrichtenagentur dpa. „Sei es Wirecard oder Cum-ex – in der Finanzpolitik gab es oft schädlichen Einfluss durch die Finanzlobby“, sagte Wolf. Eine Studie von Finanzwende zu Lobbyismus im Finanzmarktbereich war bereits Ende 2020 zu dem Schluss gekommen, dass auf Basis der öffentlich einsehbaren Informationen nicht ausreichend Transparenz über das Lobbyverhalten der Finanzbranche geschaffen werden kann. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf zu erfahren, mit wem sich der Finanzminister treffe, fordert Wolf. „Warum das Ministerium hier mauert, ist unerklärlich“, betonte der Finanzwende-Referent. Die Behauptung, die Veröffentlichung von Terminen könne Regierungshandeln behindern, sei „schlicht ungeheuerlich“.
Erst in diesem Frühjahr hatten sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, dass das für den Bundestag ausgehandelte Lobbyregister auch für die Bundesregierung gelten soll. Das Gesetz sieht eine Pflicht zur Registrierung für regelmäßige und auf Dauer angelegte Lobbyarbeit bei Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung vor.